Die nicht bestandene oder nicht angetretene Prüfung kann innerhalb von zwei Semestern wiederholt oder nachgeholt werden. Ein Nachholen der Prüfung ist nur bei entschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung möglich. Termine beziehen sich auf das aktuell laufende Semester. Anmeldefrist: 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin
Änderungen der Prüfungstermine sind vorbehalten.