Studierende der FHWS an Bohrmaschine, c Stefan Bausewein

Prüfungsanmeldung

Für (insbesondere schriftliche und mündliche) Prüfungen, die üblicherweise während des offiziellen Prüfungszeitraums abzulegen sind, gilt die Verbindlichkeit der Anmeldung zu einer Prüfung entsprechend §32 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (APO).

Ausnahme: Für Prüfungen, die außerhalb des Prüfungszeitraums begonnen oder komplett abgelegt werden (z.B. Portfolioprüfungen), erfolgt die Prüfungsanmeldung von Amts wegen spätestens mit Prüfungsbeginn bzw. bei Projekt- und Studienarbeiten mit Ausgabe des Bearbeitungsthemas oder der zu bearbeitenden Aufgabenstellung.

In Konsequenz wird für jede Prüfung, für welche die Verbindlichkeit der Prüfungsanmeldung gilt und für die Sie sich im THWS CampusPortal angemeldet haben, aber nicht teilnehmen, die Note "nicht ausreichend" (=Note "5" bzw. "Ohne Erfolg") erteilt, es sei denn,

  • Sie melden sich bis zwei Tage vor dem Prüfungszeitraum entsprechend des vom Prüfungsausschuss veröffentlichten Terminplans über das THWS CampusPortal ab       oder
  • Sie stellen einen Antrag auf Prüfungsabmeldung/Fristverlängerung und legen
    • entweder durch Angabe des tatsächlichen Prüfungstages dar, dass die Abmeldung noch innerhalb der vorgegebenen zwei Tage vor dem betreffenden Prüfungstag erfolgt (Eingang des Antrags beim HSST ist entscheidend!)
    • oder durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder sonstiger Unterlagen dar, dass Sie die Gründe für die Nichteinhaltung der Zweitagefrist nicht zu vertreten haben.

Der Antrag auf Prüfungsabmeldung/Fristverlängerung ist dem Hochschulservice Studium unverzüglich über das Kontaktformular vorzulegen. Für die Abmeldung nach Ablauf der Zweitagefrist ist die Zustimmung der Prüfungskommission notwendig.

Anmeldezeitraum

Die Prüfungsanmeldung für die Prüfungen im Wintersemester 2024/2025 findet in der Zeit vom 04.11. bis 15.11.2024 für Bachelor- und Masterstudiengänge im THWS CampusPortal statt.

Anträge auf Nachteilsausgleich sowie Notenverbesserung werden gem. Beschluss des Prüfungsausschusses bis 15.11.2024 beim Hochschulservice Studium angenommen.
Für die allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule (AWPM) entfällt die Prüfungsanmeldung, sofern das Fach durch das Belegungsverfahren zugewiesen wurde.

Bei Unstimmigkeiten (z.B. bei fehlender Prüfungsnummer oder bei Masterstudierenden, die Prüfungen aus dem jeweiligen Bachelorstudiengang ablegen müssen) bitte unverzüglich an den Hochschulservice Studium (Ansprechpersonen) wenden.

Wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung

Für die Ablegung von Prüfungsleistungen beachten Sie bitte die grundsätzlichen Ausführungen hierzu im Abschnitt "Allgemeine Prüfungsfristen für ein Studium an der THWS" sowie die Regeltermine und Fristen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studienganges.

Bedenken Sie bei der Anmeldung, dass Sie alle besonderen Zulassungsvoraussetzungen (bZv) spätestens bis zum Prüfungsantritt erfüllen. Die bZv für Prüfungsleistungen müssen in den von den Dozenten festgelegten Fristen erbracht werden.

Bei Prüfungsleistungen, die bereits mit einer nicht ausreichenden Note bewertet wurden, gelten folgende Wiederholungsfristen:

  • Erste Wiederholungsprüfung: innerhalb eines Semesters
  • Zweite Wiederholungsprüfung: innerhalb eines Jahres

Können die Fristen nicht eingehalten werden, muss ein Antrag auf Prüfungsabmeldung/Fristverlängerung über den Hochschulservice Studium an die Prüfungskommission gestellt werden. Bei krankheitsbedingten Fristverlängerungen bzw. Rücktritten bitte Hinweise hierzu auf dem Antragsformular beachten.

Bitte beachten:

Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2023/2024 in den Bachelorstudiengängen sowie den konsekutiven Masterstudiengängen sind ab dem 2. Fachsemester ECTS-Grenzen zu beachten, deren Nichterreichen zur sofortigen Exmatrikulation zum Ende des jeweiligen Fachsemesters führen. Näheres hierzu ist auch den Ausführungen im Abschnitt "Allgemeine Prüfungsfristen für ein Studium an der THWS" sowie der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen.