Hochschulgebäude Sanderheinrichsleitenweg

FAQs

Die FAQs werden regelmäßig ergänzt. Ggf. finden Sie als Studieninteressierte(r) auch Antworten auf der FAQ-Seite unserer allgemeinen Studienberatung bzw. in der Anwendung unseres CampusPortals auf der FAQ-Seiten des THWS CampusPortals.

Falls Ihre konkrete Frage nicht beantwortet wird, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an uns.

Allgemeine Prüfungsfristen für ein Studium an der THWS

Bachelorstudiengänge

Studierende mit Studienbeginn vor WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Grundlagen- und Orientierungsprüfungen müssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmals abgelegt werden.
  • Jede Prüfungsleistung der ersten beiden Studiensemester muss bis zum Ende des dritten Fachsemesters erstmals abgelegt werden (Ausnahme: Bachelor Fachübersetzen).
  • Jede Prüfungsleistung des dritten und vierten Studiensemesters muss bis zum Ende des sechsten Fachsemesters erstmals abgelegt werden.
  • Alle weiteren Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Studierende mit Studienbeginn ab WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Grundlagen- und Orientierungsprüfungen müssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmals abgelegt werden.
  • Alle weiteren Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Daneben gilt zu beachten:

allgemeine Prüfungsfristen
  • Bis zum Ende des 2. Fachsemesters müssen mind. 21 ECTS aus Prüfungleistungen der ersten beiden Studiensemester (gem. Anlage SPO) erworben sein. (Ausnahme: Bachelor Fachübersetzen)
  • Bis zum Ende des 4. Fachsemesters müssen mind. 66 ECTS aus Prüfungsleistungen der ersten vier Studiensemester (gem. Anlage SPO) erworben sein.
Konsequenzen
  • Das Nichterreichen der ECTS-Grenze führt zur sofortigen Exmatrikulation zum Ende des jeweiligen Fachsemesters.

Konsekutive Masterstudiengänge

Studierende mit Studienbeginn vor WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Studiengangspezifische Erstablegefristen unter §8 der jeweiligen SPO (z.B. "Jede Prüfungsleistung des ersten Studiensemesters muss innerhalb der ersten beiden Fachsemester erstmals abgelegt werden.")
  • Alle weitere Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Studierende mit Studienbeginn ab WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Alle Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Daneben gilt zu beachten:

allgemeine Prüfungsfristen
  • Bis zum Ende des 2. Fachsemesters müssen mind. 21 ECTS aus Prüfungleistungen der ersten beiden Studiensemester (gem. Anlage SPO) erworben sein.
Konsequenzen
  • Das Nichterreichen der ECTS-Grenze führt zur sofortigen Exmatrikulation zum Ende des jeweiligen Fachsemesters.

Gebührenpflichtige Masterstudiengänge in der Weiterbildung

Studierende mit Studienbeginn vor WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Studiengangspezifische Erstablegefristen unter §8 der jeweiligen SPO (z.B. "Jede Prüfungsleistung des ersten Studiensemesters muss innerhalb der ersten beiden Fachsemester erstmals abgelegt werden.")
  • Alle weiteren Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Studierende mit Studienbeginn ab WS 2023/24

allgemeine Prüfungsfristen
  • Alle Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester erstmals abgelegt werden.
Konsequenzen
  • Die Verletzung dieser Prüfungsfristen führt zur ersten "Fristfünf" mit der Notwendigkeit einer Wiederholung entsprechend §36 APO

Schlussbemerkungen

Bei obiger Darstellung handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der Prüfungsfristen an unserer Hochschule. Die konkret für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsfristen sind in §8 (bei Masterstudiengängen) bzw. in §9 ( bei Bachelorstudiengängen) Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (SPO) im Abschnitt "Regeltermine und Fristen" nachzulesen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne unseren Hochschulservice Studium über das Kontaktformular.

Bewerbung & Einschreibung:

1. Werden Bescheinigungen anderer Hochschulen (z. B. Notenbestätigungen, Beratungsgespräche usw.) akzeptiert?
2. Mir fehlt noch meine Durchschnittsnote, bis wann muss diese vorliegen?
3. Muss ich ein Vorpraktikum ableisten, bis wann und mit welchen Vorgaben?
4. Meine VPD ist beantragt, bis wann muss ich sie hochladen?
5. Darf ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?
6. Wie kann ich mehr als acht Dokumente hochladen?
7. Meine Angaben zum Vorstudium wurden als lückenhaft zurückgegeben, was soll ich tun?
8. Findet eine persönliche Einschreibung statt?
9. Im THWS CampusPortal ändert sich mein Bearbeitungsstatus nicht, liegt ein Fehler vor?
10. Wann erhalte ich meinen Zulassungsbescheid?
11. Mein vorheriger Studiengang ist im Abschnitt „Vorstudium" des Bewerberportals nicht in der Liste der Studiengänge aufgelistet.
12. Soll ich mich schon bewerben, obwohl ich noch kein Zeugnis habe?
13. Wie beantrage ich ein Gaststudium?
14. Benötigt mein Studiengang Sprachnachweise und wenn ja, welche?
15. Ich möchte zwei Studiengänge gleichzeitig studieren, ist das möglich?
16. Gibt es an der THWS ein Semesterticket?
17. Wann erhalte ich als Zeichen der endgültigen Einschreibung / Immatrikulation meine Zugangsdaten zur Nutzung der IT-Infrastruktur der THWS?
18. Wann weiß ich, ob meine Bewerbung für einen NC-Bachelorstudiengang erfolgreich ist?

Prüfungen, Studienverlauf und Lehrbetrieb:

1. Welche Prüfungsfristen habe ich im Rahmen meines Studiums zu beachten
2. Ich bin im Prüfungszeitraum krank, was soll ich tun?
3. In meiner Notenauskunft fehlt eine Note bzw. liegt ein Fehler vor, was soll ich tun?
4. Meine Daten (Anschrift, Name, usw.) haben sich geändert, wo kann ich das angeben?
5. Ich habe die Krankenkasse gewechselt, wo kann ich das melden?
6. Ich habe die Prüfungsanmeldung vergessen bzw. nicht vollständig ausgefüllt.
7. Wann werden die Prüfungsergebnisse veröffentlicht?
8. Ich habe eine Drittprüfung, was kann ich im Falle einer Exmatrikulation tun?
9. Wie erfahre ich, wie über meinen Antrag auf Fristverlängerung / Prüfungsabmeldung entschieden wurde?
10. Ich möchte ins Praxissemester, was muss ich tun?
11. Wie kann ich mich vom Studium beurlauben?
12. Ich möchte eine Notenverbesserung eines bestandenen Fachs, wie kann ich das beantragen?
13. Ich hatte in der Hochschule oder auf dem Weg dorthin/von dort einen Unfall, was soll ich tun?
14. Woher bekomme ich eine Leistungsbescheinigung für das BAFöG-Amt?
15. Wie kann ich jemandem eine Vertretungsvollmacht geben (Abholung von Unterlagen, Informationen)?
16. Ich bin schwanger, muss ich das melden?
17. Wie beantrage ich die Bachelorarbeit?
18. Wo finde ich Vorlesungen und Dozenten-Sprechzeiten?
19. Wann bekomme ich eine Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester?

Abschluss, Exmatrikulation und Gebühren:

1. Ich beende dieses Semester mein Studium, muss ich mich zurückmelden?
2. Wie lange bleibe ich nach Beendigung des Studiums noch eingeschrieben?
3. Bis wann muss die letzte Note vorliegen, damit ich zum Semesterende mein Studium erfolgreich beende?
4. Wann bekomme ich mein Abschlusszeugnis und auf welchem Weg?
5. Wie errechnet sich die Abschlussnote?
6. Ich habe mich für einen Master an einer anderen Hochschule beworben, woher bekomme ich eine Bescheinigung der vorläufigen Abschlussnote?
7. Wie erhalte ich eine Bescheinigung meines Studiums für die Rentenversicherung?
8. Wie kann ich mich exmatrikulieren?
9. Woher bekomme ich eine Übersicht meiner Studentenwerksbeiträge?
10. Wann werden meine Studentenwerksbeiträge zurückerstattet?
11. Wie geht es nach meiner Exmatrikulation weiter?