Parallelstudium
Parallelstudium an der THWS
Eine gleichzeitige Immatrikulation in mehreren Studiengängen (Parallelstudium) an unserer Hochschule ist grundsätzlich möglich. Es ist allerdings zusätzlich zu einer fristgerechten ordnungsgemäßen Bewerbung ein formloser schriftlicher Antrag an den Hochschulservice Studium zu stellen, wobei nachfolgende Punkte umfassend darzulegen sind:
- Die Zustimmung wird nur erteilt, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber hinreichend glaubhaft macht, dass sie/er in der Lage ist, die gewählten Studiengänge ordnungsgemäß zu studieren und dass sie/er sich der gegebenenfalls aus dem Parallelstudium resultierenden Folgen bewusst ist. Ordnungsgemäß heißt, dass die Lehrveranstaltungen der parallelen Studiengänge ohne zeitliche Überschneidungen belegt werden können und keine Verzögerung des Studienverlaufs zu erwarten ist.
- Ein Parallelstudium in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen ist darüb er hinaus nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht. Zudem muss in diesem Fall grundsätzlich die Zulassung zu jedem einzelne n Studiengang gegeben sein.
Der formlose Antrag auf Genehmigung eines Parallelstudiums ist im Rahmen des beschriebenen Bewerbungsverfahrens zu stellen und im Bewerberportal hochzuladen. Wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährig ist, muss der Antrag auch von den Erziehungsberechtigten mit unterzeichnet werden.
Der Antrag auf Aufnahme eines Parallelstudiums bedarf der Zustimmung durch die zuständige Dekanin/dem zuständigen Dekan.
Parallelstudium an verschiedenen deutschen Hochschulen
Ein Parallelstudium an verschiedenen deutschen Hochschulen ist möglich, wenn im formlosen Antrag hinreichend glaubhaft gemacht wird, dass die bzw. der Studierende in der Lage ist, die gewählten Studiengänge ordnungsgemäß zu studieren. Die gleichzeitige Immatrikulation an mehreren deutschen Hochschulen für den gleichen Studiengang ist in der Regel ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist in diesem Falle neben der Zustimmung durch die zuständige Dekanin/den zuständigen Dekan vor der Immatrikulation an unserer Hochschule auch die Zustimmung des Parallelstudiums an der Erst-Hochschule vorzulegen.
Alle Informationen zum Parallelstudium finden Sie auch auf unserem Infoblatt im Downloadbereich.