Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge
Bewerbungsfrist
Für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge sind folgende Online-Bewerbungsfristen zwingend zu beachten:
- für das Wintersemester: bis 15.07., 24:00 Uhr
- für das Sommersemester: bis 15.01., 24:00 Uhr
Diese Fristen sind Ausschlussfristen!
Bewerbungsprozess
Bitte lesen Sie sich das Informationsblatt zum Vergabeverfahren in den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen genau durch. Sie finden das Informationsblatt in unserem Downloadbereich. Beachten Sie vor Ihrer Online-Bewerbung die folgenden wichtigen Punkte:
Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich über unser THWS CampusPortal. Für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge an unserer Hochschule müssen Sie sich vorher online bei Hochschulstart registrieren.
Sobald Sie die Bewerbung online abgeschlossen haben, erhalten Sie auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit Ihren Zugangsdaten (sehen Sie ggf. auch in Ihrem Spamordner nach, falls diese Mail nicht ankommen sollte).
Benutzernamen und Passwort gut verwahren; Sie benötigen die Angaben immer, wenn Sie sich im Online-Bewerbungsportal einloggen möchten. Bitte laden Sie für die Bewerbung alle notwendigen Unterlagen (Abschlusszeugnis, ggf. Berufsausbildung, Bescheinigung und Sonderanträge die für Sie zutreffend sein könnten) hoch (bei Zeugnissen bitte alle Seiten!).
Ihr Antrag wird dann aufgrund Ihrer online getätigten Angaben bearbeitet. Bitte überprüfen Sie Ihren Antrag daher vor der Übermittlung aufmerksam, da bei Falschangaben eine Zulassung zurückgenommen werden kann. Nur Bewerber und Bewerberinnen, deren Anmeldeunterlagen vollständig im Bewerbungsportal hochgeladen/ausgefüllt sind, können am Zulassungsverfahren teilnehmen.
Bei den (NC) Studiengängen über Hochschulstart.de beachten Sie bitte auch die ggf. auf Hochschulstart genannten Verfahrensweise und Termine. Bewerbungsunterlagen für einen Studiengang an unserer Hochschule laden Sie ausschließlich im Online-Bewerberportal hoch.
Achtung:
Auf Hochschulstart hochgeladene Dokumente können im Rahmen einer Bewerbung an unserer Hochschule nicht berücksichtigt werden!!!
Infos zum Bearbeitungsstand und Zulassungsbescheid
Über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie sich jederzeit im THWS CampusPortal informieren. Über Änderungen des Bearbeitungsstandes werden Sie ausschließlich per Mail informiert.
Über alle weiteren Schritte bis zur Immatrikulation werden Sie im Zulassungsbescheid ausreichend informiert. So wird Ihnen hierin auch die jeweilige Einschreibefrist (Immatrikulationsfrist) mitgeteilt, die unbedingt eingehalten werden muss. Näheres ist auch unter "Zulassung und Einschreibung" nachzulesen.
Weitere Hinweise
Die Zulassung wird bei Nichtbeachtung der Fristen unwirksam! Der Studienplatz wird dann an andere noch Wartende weitergegeben. Weisen Sie die von Ihnen bevollmächtigte Person auf die Wichtigkeit der Termine hin! Versäumnisse der bevollmächtigten Person führen ebenso zum Verfahrensausschluss wie eigene Versäumnisse.
Verweise auf andere Zulassungsanträge oder frühere Bewerbungen können nicht beachtet werden.
Bitte beachten Sie, dass vor Studienbeginn, also bei der Immatrikulation, evtl. der Abschluss einer fachpraktischen Ausbildung nachgewiesen werden muss. Sie muss grundsätzlich der gewählten Fachrichtung entsprechen. Die fachpraktische Ausbildung kann durch eine mindestens sechswöchige, dem gewählten Studiengang entsprechende praktische Tätigkeit ersetzt werden (Vorpraxis). Dies gilt auch, wenn Sie nach Abschluss der Fachoberschule die Ausbildungsrichtung wechseln (bitte ggf. bei der Hochschule nachfragen).