Studierende der FHWS an Bohrmaschine, c Stefan Bausewein

Allgemeine Informationen zur Bewerbung

Grundsätzliches zum Studium

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Bewerbung. Am Ende der Seite haben wir außerdem ein paar Kurzinfos zu wichtigen Themen zusammengestellt, die zu Beginn des Studiums wichtig sein könnten.

In der Übersicht  aller Studiengänge unserer Hochschule finden Sie einen Steckbrief zu jedem Studienangebot.

Studienbeginn und Bewerbungszeitraum

Ein Studienbeginn im 1. Fachsemester ist an unserer Hochschule in den meisten Fällen nur zum Wintersemester möglich! Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester (Beginn 1.10.) dafür ist in der Regel in englischsprachigen, nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 01.04. bis 15.06. und ansonsten vom 01.05. bis 15.07. (Ausnahmen: Für den Bachelor-Studiengang Kommunikationsdesign ist am 31.05.,  für den Bachelor-Studiengang Architektur am 08.07. sowie für den Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik am 15.06. Bewerbungsende!!).

Genauere Informationen ersehen Sie im THWS CampusPortal.

In wenige Studiengängen ist ein Studienbeginn auch oder ausschließlich im Sommersemester (Beginn 15.3.) möglich. In diesem Fall ist der Bewerbungszeitraum jährlich vom 15.10. bis 15.12. (in nicht zulassungsbeschränkten, englischsprachigen Studiengängen) sowie ansonsten vom 15.11. bis 15.01.

Diese Termine sind Ausschlussfristen!


Beachten Sie, dass für einige Studiengänge schon vor der Bewerbung Fristen gelten
(z. B. Einreichung der Mappe für die Eignungsprüfung des Studiengangs Kommunikationsdesign)

Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie auch auf unserem Infoblatt im Downloadbereich.

Zulassungsbedingungen

Schulische Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an der Hochschule ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der allgemeine/ fachgebundene Zugang für besonders qualifizierte Berufstätige.

Die Fachhochschulreife wird u. a. nicht nachgewiesen durch -

  • Zeugnisse über die abgelegte Eignungsprüfung nach Besuch eines Vorbereitungskurses an der Fachhochschule in Baden-Württemberg
  • Versetzungszeugnisse von der Klasse 12 in die Klasse 13
  • Zeugnisse der 12./ 13. Klasse ohne bestandenes Abitur.

In diesem Zusammenhang darf auch auf die Besonderheit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte hingewiesen werden.

Fachpraktische Ausbildung (Vorpraxis)

Studienbewerber benötigen in einigen Studiengängen ein Vorpraktikum.
Praktikumsstellen vermittelt die Hochschule nicht.

Studiengänge mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen

Für die Studiengänge Architektur und Kommunikationsdesign gelten neben den üblichen Zulassungsbedingungen zusätzliche Voraussetzungen.

Studienbewerber für den Studiengang Architektur müssen neben den schulischen Voraussetzungen den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung und einer studiengangspezifischen Befähigung erbringen. Die Eignungsprüfung ist an der Hochschule abzulegen, an der die Aufnahme des Studiums beabsichtigt ist. Unabhängig von einer Durchschnittsnote (sog. Numerus clausus) wird eine Zulassung alleine von der bestandenen Eignungsprüfung abhängig gemacht.
Besonderheit: Bewerbungsfrist für diesen Studiengang läuft nur bis zum 08.07.!!
Näheres ist dem Internetauftritt der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen" zu entnehmen.

Studienbewerber des Studiengangs Kommunikationsdesign haben neben den schulischen Voraussetzungen zusätzlich durch das Bestehen der Eignungsprüfung an der gewählten Hochschule in dem gewählten Studiengang den Nachweis einer entsprechenden fachlich-künstlerischen Begabung zu erbringen.
Besonderheit: Bewerbungsfrist für diesen Studiengang läuft nur bis zum 31.05.!
Näheres ist dem Internetauftritt der Fakultät Gestaltung unter "Bewerbung" zu entnehmen.

Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Online-Studienbewerbung

Die Bewerbung um einen Studienplatz an unserer Hochschule erfolgt grundsätzlich über das THWS CampusPortal.

Hier können Sie sich ab 01. April (in nicht zulassungsbeschränkten englischsprachigen Studiengänge) bzw. ab 1. Mai (in allen weiteren Studiengängen) für das Wintersemester und ab 15. Oktober (in nicht zulassungsbeschränkten englischsprachigen Studiengängen) bzw. ab 15. November (in allen weiteren Studiengängen) für das Sommersemester bewerben. Laden Sie bitte alle Seiten Ihrer Zeugnisse im Portal hoch. Auf Grund Ihrer online eingegebenen Daten wird Ihr Antrag bearbeitet. Deshalb überprüfen Sie Ihre Angaben vor der Übermittlung auf Richtigkeit. Nur Bewerbungen, die mit vollständigen Bewerbungsunterlagen im Portal der Hochschule hochgeladen sind, können am Zulassungsverfahren teilnehmen.

Im Rahmen der Bewerbung für einen Masterstudiengang sind einige Besonderheiten zu beachten. So ist grundsätzliche Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang der Besitz eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (i.d.R. der Abschluss eines Bachelorstudiengangs). Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im "Informationsblatt Studienbewerber Masterstudiengänge".

Zulassung und Einschreibung

Nach Erhalt eines Zulassungsbescheids wird Ihnen der Zulassungsbescheid zum Download im Online-Bewerbungsportal APPLY zur Verfügung gestellt. Ein Versand des Bescheids per E-Mail oder Post findet nicht statt.

Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten beantragen Sie über unser THWS CampusPortal die Einschreibung unter Beachtung der hierfür im Zulassungsbescheid vorgegebenen Frist. Gleichzeitig hinterlegen Sie dabei notwendige Daten und Erklärungen im THWS CampusPortal und laden die für die Einschreibung notwendigen Unterlagen zeitnah hoch.

Ein Eintritt in ein höheres Semester an der Hochschule ist grundsätzlich möglich. In welches Semester ein Bewerber aufgenommen wird, entscheidet die Prüfungskommission der jeweiligen Fakultät.
Nähere Informationen finden Sie unter Bewerbung in ein höheres Semester.
Beachten Sie auch die weiteren Infos zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren auf diesen Seiten.

Zulassungsbeschränkungen

Ob und in welchen Studiengängen Zulassungsbeschränkungen bestehen, muss für jedes Semester durch Satzung neu entschieden werden und steht erfahrungsgemäß erst im April des betreffenden Jahres fest. Welcher Notendurchschnitt erforderlich ist, um einen Studienplatz in einem Studiengang, der in ein Auswahlverfahren einbezogen ist, zu erhalten, steht nicht im Voraus fest, sondern hängt von der Zahl der eingehenden Bewerbungen während der Anmeldefrist und von der vorhandenen Kapazität ab. Über mögliche Zulassungschancen kann die Hochschule im Voraus keine Auskunft geben.
Die Anmeldung für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt über die aufzunehmende Hochschule und in Bachelorstudiengängen zusätzlich über hochschulstart.

Einzelheiten zum Anmelde- und Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen sind dem Informationsblatt über das Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen zu entnehmen.

Praktische Studiensemester

Die praktische Ausbildung an der Hochschule umfasst grundsätzlich in den Bachelorstudiengängen ein Semester. Dieses praktische Studiensemester umfasst einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von 20 bis 26 Wochen, abhängig vom gewählten Studiengang.

Anrechnung von Berufsausbildungen und praktischen beruflichen Tätigkeiten auf die praktischen Studiensemester in Bachelorstudiengängen können in Ausnahmefällen ganz oder teilweise nach den Vorgaben der Fakultät berücksichtigt werden.
Näheres hierzu finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Hochschule und in den Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) der jeweiligen Fakultät.

Studentisches Leben

Studienförderung und Zimmervermittlung

Zuständig in Fragen der Studienförderung und Zimmervermittlung ist das Studierendenwerk Würzburg, Am Studentenhaus, 97072 Würzburg, Telefon +49 931 8005-0.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung der Studierenden wurde mit dem Gesundheits-Reformgesetz bundeseinheitlich neu geregelt. Danach besteht für alle Studenten Krankenversicherungspflicht. Informationen entnehmen Sie bitte auch unserem Informationsblatt Krankenversicherung. Nähere Auskünfte, insbesondere über Krankenversicherungsbeiträge und Versicherungsbefreiung, erhalten Sie von den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und allen anderen gesetzlichen Krankenkassen.

Unfallversicherung

Die Studierenden an unserer Hochschule sind während des Studiums gegen Unfall versichert. Jeder Unfall ist umgehend dem Hochschulservice Studium anzuzeigen. Bei Auslandspraktika ist eine eigene Unfallversicherung abzuschließen.

Rentenversicherung

Praktikanten sind für die Dauer des praktischen Studiensemesters nicht rentenversicherungspflichtig.

Kosten des Studiums

Es werden keine Studiengebühren erhoben, lediglich ein Semesterbeitrag für das Studentenwerk ist zu zahlen.

Allgemeine Studienberatung

Für mehr Informationen und die konkreten Sprechzeiten, besuchen Sie bitte die Seite der Allgemeinen Studienberatung.

Frauenbeauftragte

Studentinnen haben die Möglichkeit, sich mit frauenspezifischen Anliegen, mit Beschwerden oder bei Benachteiligungen an die Frauenbeauftragte der jeweiligen Fakultät oder an die Frauenbeauftragte der Hochschule, Frau Prof. Dr. Völkl-Wolf, zu wenden.

Studium im Ausland

Studien- und Praxisaufenthalte im Ausland mit entsprechender Anrechnung auf das Studium im Inland sind möglich. Daneben gewähren verschiedene Einrichtungen für den Auslandsaufenthalt Stipendien. Alle Informationen dazu erhalten Sie beim Hochschulservice International.