Studie des BFW mit der FHWS: Blinde und sehbehinderte Mitarbeitende könnten im Arbeitsmarkt integriert werden
Sehbehinderte oder blinde Mitarbeitende in den Arbeitsmarkt integrieren – diesen Ansatz verfolgt ein Kooperationsteam der Hochschule und des Berufsförderungswerkes Veitshöchheim. Ca. vier Prozent aller Arbeitnehmenden mit Einschränkungen sind blind bzw. erheblich sehgestört. Sie bieten den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern viele Möglichkeit einer festen Tätigkeit in Unternehmen und Organisationen. Diese zu definieren, war Aufgabe eines Forschungspraktikums von vier Studierenden der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt in Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Veitshöchheim (BFW), vertreten durch Christine Haupt-Kreutzer, Teamleitung Ausbildung.
Grundsätzlich können Menschen mit eingeschränktem Augenlicht viele, auch hochqualifizierte Aufgaben im betrieblichen Alltag übernehmen und mit wettbewerbsfähiger Arbeitsleistung ausfüllen. Sie werden dafür im BFW Veitshöchheim individuell vorbereitet und an interessierte Unternehmen bzw. Organisationen vermittelt. Außerdem bekommen sie vorab, während und nach ihrer Ausbildung die Aufgabe, sich durch Praktika und Bewerbungen möglichst selbstständig ins Arbeitsleben zu integrieren.
Die Studierenden, Harsimran Kaur, Jennifer Klenk, Anne Schneidawind und Natalie Steigauf befragten unter Leitung von Prof. Dr. Steffen Hillebrecht 22 Personen aus der beruflichen Qualifikation, Arbeitssuchende sowie Unternehmen. Sie werteten darüber hinaus Sekundärquellen aus. Es zeigte sich, dass Unkenntnis bzw. Vorurteile einem möglichen Arbeitseinsatz gegenüberstehen. Hier setzt das Forschungsprojekt an: Es analysiert verschiedene Handlungsfelder, wie z.B. eine individuelle Vermittlungsplattform sowie eine optimierte Informationspolitik dies ändern könnten. Befragte Unternehmen, die bereits auf Mitarbeitende mit eingeschränktem Sehvermögen bauen, wissen um die Leistungsstärke von Menschen mit eingeschränkten Augenlicht und schätzen deren Einsatz.
Durch dieses Engagement könnten bei vergleichbaren Auswahlentscheidungen mehr sehbehinderte Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden. Die Anforderungen, wie z.B. eine angepasste Büroausstattung, lassen sich verhältnismäßig einfach vornehmen und werden oft bezuschusst.