Konferenz der bayerischen Hochschulkanzlerinnen und Kanzler an der THWS in Würzburg
Gemeinsamer Austausch: Im Rahmen einer zweitägigen Konferenz an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) haben sich die Kanzlerinnen und Kanzler der bayerischen Technischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften getroffen, um aktuelle Hochschulthemen zu besprechen. Prof. Dr. Jean Meyer, Präsident der THWS, begrüßte die Konferenzteilnehmenden an der Hochschule und wünschte eine erfolgreiche Tagung.
Am ersten Tag standen neben den Berichten aus übergreifenden Austauschrunden auf Bundes- und Landesebene insbesondere Haushaltsfragen und die Wahl des Sprecherkreises der bayerischen Hochschulkanzlerinnen und Hochschulkanzler im Vordergrund. Darüber hinaus wurde die nächste gemeinsame Tagung mit den Kanzlerinnen und Kanzlern der bayerischen Universitäten vorbereitet und weitere Themen besprochen.
Am zweiten Tag war Ministerialdirigent Dr. Tobias Haaf zu Gast, der Leiter der Abteilung Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK). Während Dr. Tobias Haaf bei seinen sonstigen Besuchen an der THWS Eindrücke von der aktuellen Forschungs- und Lehrsituation der THWS sammelt und bespricht, ging es im Rahmen der Tagung ausschließlich um Themen, die alle bayerischen Hochschulen betreffen. So standen insbesondere die Herausforderungen durch die aktuelle Haushaltssituation und die derzeitigen Entwicklungen im Baubereich im Mittelpunkt der Gespräche.
Die Konferenz der bayerischen Hochschulkanzlerinnen und -kanzler findet in der Regel drei Mal im Jahr statt. Dabei wechseln sich seit der Corona-Zeit virtuelle Konferenzen und Konferenzen in Präsenz ab. Zusätzlich werden seit diesem Jahr gemeinsame Konferenzen mit den Kanzlerinnen und Kanzlern der bayerischen Universitäten durchgeführt.
Die Aufgaben der Hochschulkanzlerinnen und -kanzlern sind im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz in einem eigenen Paragrafen geregelt. Sie erstrecken sich von allgemeinen Rechts- und Verwaltungsaufgaben über den Finanz- und Personalbereich bis hin zu den Liegenschaften der Hochschule. Kanzlerinnen und Kanzler sind insbesondere für den Haushalt der Hochschule verantwortlich und sind Dienstvorgesetzte des gesamten nichtwissenschaftlichen Personals. Darüber hinaus ist die Kanzlerin bzw. der Kanzler gleichzeitig Mitglied der Hochschulleitung mit allen damit verbundenen Aufgaben.
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