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„KIS“: Studieren, Arbeiten und ein Miteinander mit Behinderung und chronischer Erkrankung

02.12.2021 | thws.de, Pressemeldung
Infoangebote sowie Veranstaltungen für Studierende, Mitarbeitende sowie Professorinnen und Professoren

Bildung ist ein Menschenrecht: Diesen Anspruch können alle geltend machen – gesunde Personen wie Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, sei sie physischer oder psychischer Art. Für Studierende mit physischer Behinderung mag das aktuelle, Pandemie-bedingte Onlinestudium vor allem eines bedeuten: Erleichterung. Keine Busfahrten in die Hochschule, keine Treppen. Es geht jedoch nicht nur um Studierende mit sichtbarer Behinderung, um behindertengerechte Bauweise oder die Barrieren digitalen Lernens, sondern um die Sensibilität und den Umgang mit psychisch beeinträchtigten Kommilitoninnen und Kommilitonen.

Depressionen, Asperger (Autismus-Störung), Krebs, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises oder ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung) sieht man niemandem an. Zum Hintergrund: Hochschulen sowie Universitäten haben dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung in ihrem Studium nicht benachteiligt werden (§ 2 Abs. 4 Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie entsprechend Art. 2 Abs. 3 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)).

Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg geschlossen: Die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) bietet Informationen, Beratung und Hilfe an. Die Stelle ist besetzt mit einer Leiterin als Vollzeitkraft, einer weiteren halben Stelle sowie der Besetzung des Sekretariats. Darüber hinaus gehören einige wissenschaftliche Hilfskräfte der KIS an.

Das KIS-Team sorgt dafür, dass Studieninteressierte und Studierende sich mit verschiedenen Anfragen an sie wenden können. Man könne davon ausgehen, so Sandra Mölter, Leiterin der KIS, dass in jeder größeren Hochschul-Veranstaltung ein Mensch mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung teilnimmt.

11 Prozent (2012: 7 Prozent) gaben laut der 21. Sozialerhebung eine oder mehrere studienrelevante Beeinträchtigung/en an (Anstieg um 57 Prozent gegenüber 2012). 6 Prozent aller Studierenden gaben an, dass sich ihre Beeinträchtigungen stark oder sehr stark studienerschwerend auswirken (2012: 1,8 Prozent). Studierende mit psychischen Erkrankungen bilden die bei weitem größte Gruppe unter den studienrelevant Beeinträchtigten. Dies ist eine Steigerung um 13 Prozent im Vergleich zu 2012.

Die Erhebung hat zudem ergeben, dass Studierende mit Beeinträchtigung häufiger den Studiengang wechseln, deutlich häufiger ihr Studium unterbrechen und die Finanzierung ihres Lebensunterhaltes im Vergleich zu Studierenden ohne Beeinträchtigung deutlich seltener als gesichert ansehen.

Einsatz von kurz- wie langfristigen Maßnahmen

Es geht nicht nur um Situationen, in denen sich z.B. Studierende auffällig verhalten und Mit-Kommilitonen und –Kommilitonen, Referierende sowie Beschäftigte an ihre eigenen Grenzen stoßen, sie ratlos sind, wie sie in entsprechenden Momenten optimal und sensibel reagieren können. Wichtig, so erläutert es Mölter, seien ebenso kurzfristige Hilfen wie z.B. die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie spezielle Laptops oder sogenannte FM-Anlagen für hörgeschädigte Studierenden, wie auch langfristige Maßnahmen. Hierzu zählen u.a.

  • die Möglichkeiten zur sofortigen Zulassung an einer Hochschule trotz Wartezeit oder fehlender Abiturnote
  • die Beratung zu möglichen Eingliederungshilfen
  • die Unterstützung bei der individuellen Studienplan-Erstellung
  • die Krisenintervention in akuten Situationen oder
  • der Nachteilsausgleich.

Nachteilsausgleich – keine Erleichterung, sondern bedarfsgerechte Gestaltung

Aktuell erstellt KIS eine Broschüre zum Thema Nachteilsausgleich zusammen mit dem Vizepräsidenten und Behindertenbeauftragten der FHWS, Prof. Dr. Achim Förster, und der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Anne Bick. Hierbei handelt sich nicht um eine Erleichterung des Studienverlaufs oder der Prüfungen, sondern vielmehr um eine bedarfsgerechte Gestaltung von Bedingungen, um Studierenden mit Behinderung und/ oder chronischer Erkrankung das Absolvieren von Studien- und Prüfungsleistungen unter gleichwertigen Bedingungen zu ermöglichen. Die jeweilig getroffene Maßnahme ist individuell und situationsbezogen gestaltet, wird nicht pauschal vergeben und wahrt die Chancengleichheit gegenüber nicht behinderten bzw. eingeschränkten Prüflingen.

Das in Würzburg ansässige Kompetenzzentrum KIS arbeitet mit zahlreichen Institutionen innerhalb der Universitäten sowie den Hochschulen zusammen:

  • Hierzu zählen z.B. die Bibliotheken: Mit speziellen Ausleih-Optionen kann man Behinderten sowie Erkrankten entgegenkommen.
  • In Hörsälen können Sitzplätze ganz vorn z.B. für Hör- und Sehgeschädigte reserviert werden.
  • Die Career-Services können u.a. Vorstellungsgespräche, erweiterte Möglichkeiten zur Vermittlung in Unternehmen und Beratungsoptionen für Menschen mit Behinderung oder Erkrankung anbieten.

Zudem weist Sandra Mölter auf den Studienstart hin: Dozierende sowie Professorinnen und Professoren können zu Beginn der Semester auf die Angebote der KIS hinweisen. Die Kontakt- und Informationsstelle bietet u.a. auch Schulungen für Hochschulmitarbeitende sowie Fortbildungen für Lehrende und Beschäftigte mit Studierendenkontakt an.

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