Integrales Planen und Bauen im neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch

08.01.2018 | Pressemeldung, FAB
Die Herausforderung: Bisher wurden Baukosten häufig bereits beziffert, bevor belastbare Planungen vorlagen

Integrale Projektvorbereitung wird mit Einführung des neuen Bauvertragsrechts zur Praxis: Mit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Baurecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Neben einer Zielfindungsphase werden u.a. Begriffe wie „Planungsgrundlage" und „Kosteneinschätzung“ eingeführt.

Dies spiegelt die Aktualität der Studienziele des Masterprogramms „Integrales Planen und Bauen" an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt wider. Mit dem Studienschwerpunkt der Projektentwicklung bildet die Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen seit vielen Jahren interdisziplinär und phasenübergreifend denkende Absolventen für die Bau- und Immobilienbranche aus.

Im Rahmen einer gemeinsamen Fachtagung „Architekten und Juristen im Dialog“ der Bayrischen Architektenkammer zusammen mit der Rechtsanwaltskammer München hielt Professor Daniel Halswick einen Vortrag zu den beiden neuen Begriffen „Planungsgrundlage“ und „Kosteneinschätzung“. Hierzu wurden mögliche Definitionen und Anwendungsbereiche vorgestellt und denkbare Abgrenzungsproblematiken erläutert.

Ein Artikel zu diesem Thema ist in der Januar-Ausgabe des Deutschen Architektenblatts veröffentlicht. Weitere Informationen zum Artikel Neues Architektenrecht sowie zur Fachtagung Das neue Architektenrecht