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Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten des Wintersemesters 2020/2021

15.03.2021 | Termine

Die Prüfungseinsicht wird den Studierenden persönlich oder einem schriftlich bevollmächtigten Vertreter gewährt.  Eine Prüfungseinsicht in Anwesenheit der Prüfer/innen kann frühestens gewährt werden, sobald der gewöhnliche Vorlesungsbetrieb (Präsenz-lehre) wieder aufgenommen worden ist.

Während des gesamten Zeitraums der Einsichtnahme kann die Prüfungseinsicht in IT-gestützter Form gewährt werden. Die Modalitäten der Prüfungseinsicht (Art, Ort und Zeit) werden jeweils von den Prüferinnen und Prüfern bestimmt und in geeigneter Weise bekannt gegeben. Bezüglich der Prüfungsarbeiten von Lehrbeauftragten werden die Modalitäten der Prüfungseinsicht von der zuständigen Prüfungskommission festgelegt und bekannt gegeben.