Technische Hochschule
Würzburg-Schweinfurt

Rund um die Professur

Warum Sie Prof an der THWS werden sollten

Bei uns erwartet Sie ein Arbeitsumfeld, das Selbstbestimmung fördert und Raum dafür bietet, eigene Interessen und Schwerpunkte einzubringen.
Die einzigartige Kombination aus Forschung, Praxis und Lehre garantiert einen abwechslungsreichen Alltag mit spannenden Herausforderungen. Eine enge Zusammenarbeit mit renommierten Wirtschaftsunternehmen ermöglicht nicht nur einen praxisnahen Unterricht, sondern eröffnet auch vielfältige Chancen zur Gestaltung innovativer Forschungsprojekte

Bei flexiblen Arbeitszeiten legen wir Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sind seit 2022 als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Mit einem sicheren Arbeitsplatz und den Vorteilen des Beamtentums bietet sich Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arbeit selbstbestimmt und kreativ zu gestalten.

Mit ihren zwei Standorten Würzburg und Schweinfurt ist die THWS in der Mitte Deutschlands angesiedelt und ist gut erreichbar. Schweinfurt überzeugt durch die räumliche Nähe zu hochkarätigen Kooperationsunternehmen und hat sich einen Ruf als Kulturstadt mit Museen und Ausstellungen erarbeitet. Der Standort Würzburg besticht durch die Altstadt am Mainufer, das Weltkulturerbe und durch die hohe Lebensqualität.

Vernetzung steht bei uns an oberster Stelle – zwischen der Region Unterfranken und dem internationalen Hochschulumfeld, zwischen Fachdisziplinen und der Wirtschaft, zwischen einzelnen Menschen und der Gesellschaft.

Unsere Hochschule entwickelt sich beständig weiter und wird in den kommenden Jahren zahlreiche Professuren besetzen – damit eröffnen sich für Sie exzellente Karriereaussichten. Starten Sie jetzt Ihre Karriere an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt und erleben Sie einen inspirierenden Berufsalltag!

FAQs rund um die Professur

Berufsbild und Bewerbung

Für eine HAW-Professur ist im Gegensatz zur Universitätsprofessur keine Habilitation erforderlich. HAW-Professorinnen und -Professoren legen gewöhnlich mehr Gewicht auf praxisnahe Anwendungen und angewandte Forschung. Die Zusammenarbeit mit der Industrie ist oft intensiver und Lehrinhalte sind stärker an beruflichen Anforderungen orientiert. Dennoch bietet die HAW-Professur an der THWS ähnliche Entwicklungsmöglichkeiten wie eine Universitätsprofessur, einschließlich Möglichkeiten zur Weiterbildung, Teilnahme an Konferenzen und Netzwerken in der Fachgemeinschaft.

Bewerbende müssen folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem relevanten Fachgebiet
  • Pädagogische Eignung – sie wird durch Erfahrung in der Lehre oder in der betrieblichen Ausbildung nachgewiesen
  • Qualitativ hochwertige Promotion in einem relevanten Fachgebiet
  • Mindestens fünfjährige Berufserfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums – Arbeitszeit als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeitende innerhalb des Hochschulkontexts kann nur bis maximal zwei Jahre angerechnet werden. Eine Ausnahme stellt die Arbeit in Drittmittelprojekten mit der Industrie dar, hier können im Einzelfall weitere Arbeitszeiten angerechnet werden.

Eine detaillierte Beschreibung der Voraussetzungen ist im Art. 57 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes nachzulesen.

Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit wird in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen. In Einzelfällen kann der Nachweis auch durch den Beleg von promotionsadäquaten Leistungen erfolgen, z.B. wissenschaftliche Veröffentlichungen.
Ausnahmen bilden die Bereiche Architektur und Design. Hier erfolgt der Nachweis für gewöhnlich durch Preise, Auszeichnungen, Ausstellungen oder gewonnene Wettbewerbe.

Falls Sie noch nicht über eine Promotion verfügen, finden Sie auf den folgenden Seiten verschiedene Informationen rund um dieses Thema:
https://www.thws.de/forschung/caf-campus-angewandte-forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/promovieren-an-der-thws/
https://www.thws.de/forschung/caf-campus-angewandte-forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/promotionszentrum-nisys/

 

Sobald die Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 50 Prozent der festgelegten Vollzeit-Arbeitszeit ausgeübt wird, wird diese Zeit für den beruflichen Werdegang voll angerechnet. Damit ist sichergestellt, dass Menschen mit familienbedingter, reduzierter Arbeitszeit nicht benachteiligt werden. Berufserfahrung sollte durch Arbeitszeugnisse oder bei Selbstständigkeit durch Referenzen von Klienten nachgewiesen werden. Auch die Arbeit in Forschungsinstituten oder während eines Referendariats sollte schriftlich belegt werden.

Ja, für eine Bewerbung auf eine HAW-Professur wird die pädagogische Eignung vorausgesetzt. Diese wird durch Erfahrungen in der Lehre oder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, d.h. durch Vorlesungen, Schulungen oder ähnliche pädagogische Tätigkeiten, erworben. Klassische Beispiele sind die Übernahme von Lehrveranstaltungen bereits während der Promotion oder Lehraufträge an Hochschulen. Als Lehrbeauftragte an Hochschulen übernehmen Sie nebenberuflich einzelne Lehrveranstaltungen oder Teile davon. Lehrerfahrungen können auch durch Gastdozenturen oder ähnliche Tätigkeiten an Hochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen gesammelt werden. In vielen Studiengängen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder Technischen Hochschulen werden Gastvorträge von Expertinnen oder Experten aus der beruflichen Praxis als gewinnbringender Beitrag zur Praxisorientierung in der Lehre eingesetzt.
Darüber hinaus findet Lehre nicht nur an Hochschulen statt. Auch die Durchführung von internen Schulungen oder Weiterbildungen im beruflichen Kontext oder bei Trägern der beruflichen Weiterbildung kann als Nachweis der pädagogischen Eignung dienen.

Punkten können Sie zusätzlich durch die Teilnahme an hochschuldidaktischen Fort- und Weiterbildungen, durch Erfahrung in der Konzeption eigener Lehrveranstaltungen und durch den Einsatz moderner Lehrmethoden. Es ist von Vorteil, wenn Sie Ihre Lehrerfahrung im Fachgebiet der Professur erworben haben und - falls in der Ausschreibung gefordert – Sie bereits in englischer Sprache gelehrt haben.
Ihre didaktischen Fähigkeiten können Sie im Berufungsverfahren in einer Probelehrveranstaltung unter Beweis stellen.

Weitere Informationen und Links:

  • Wenn Sie sich für einen Lehrauftrag oder einen Gastvortrag an der THWS interessieren, kontaktieren Sie am besten direkt die Dekanin oder den Dekan der für Sie fachlich passenden Fakultät. Neben den Fakultäten kommt auch ein Lehrauftrag in weiterbildenden Masterstudiengängen oder Zertifikatslehrgängen am Campus Weiterbildung der THWS in Frage.
  • Tipp für Frauen: Mit dem Lehrauftragsprogramm der LaKoF, der Landeskonferenz der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen, können Lehraufträge gefördert werden. Eine Antragstellung läuft hier über eine Fakultät an einer bayerischen Hochschule.

Alle Anforderungen zu 100 Prozent erfüllen zu wollen, ist unrealistisch – worauf es ankommt:

  •   Stellen Sie einen Bezug her zwischen Ihrer Erfahrung und dem Stellenprofil!
  •   Machen Sie deutlich, warum Sie gerne Professorin oder Professor werden möchten!
  •   Zeigen Sie, dass Sie sich mit der Strategie der Hochschule bzw. der Fakultät identifizieren und was Sie zu deren Weiterentwicklung beitragen können!

Nützliche Tipps für Ihre Bewerbung gibt es außerdem auf den folgenden Informationsseiten: Werde Professorin! und Werden Sie Prof!

Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren ist der gesamte Prozess von der Ausschreibung bis zur Besetzung einer Professur, der sogenannten Ruferteilung. Nach der öffentlichen Ausschreibung der Position folgen weitere Schritte, die enge rechtliche Vorgaben erfüllen müssen. Aus diesem Grund erstreckt sich das gesamte Verfahren oft fast über ein ganzes Jahr, bis die Professur letztendlich besetzt ist.

Das Verfahren besteht aus fünf Stufen:

  1. Ausschreibung und Bewerbungsphase
  2. Vorauswahl
  3. Probelehrveranstaltung
  4. Listenerstellung/Listenbeschluss
  5. Ruferteilung

In welcher Phase sich ein Berufungsverfahren an der THWS aktuell befindet, können Bewerberinnen und Bewerber über den Berufungsmonitor einsehen.

Vom Beginn der Ausschreibungsfrist bis zum Start als Professorin oder Professor kann ein Jahr vergehen. Gründe dafür sind zahlreiche Verwaltungsschritte sowie Gremienarbeit im Hintergrund, hinzu kommen gesetzlich vorgeschriebene Einspruchsfristen, wodurch das Verfahren naturgemäß deutlich länger dauert als die Besetzung einer Stelle in der Industrie oder Wirtschaft. Bewerbende sollten also ein gewisses Maß an Geduld mitbringen!

Zeigen Sie im Pflichtvortrag nicht nur Ihr Fachwissen, sondern vor allem auch Ihr didaktischen Können! Ganz wichtig: Verlieren Sie nie die angegebene Zielgruppe aus dem Blick – beispielsweise die Studierenden des Studiengangs XYZ im dritten Semester. Eine klare Struktur und gutes Zeitmanagement sind ebenfalls sehr wichtig. Im Wahlvortrag ist der Berufungsausschuss Ihre Zielgruppe, nun können Sie mit Ihrer Expertise glänzen, Beispiele aus dem Berufsalltag einstreuen und auf Ihre bisherige Forschung oder aktuelle Forschungsansätze eingehen. Idealerweise sollte sich Ihr Publikum nicht langweilen, sondern gespannt zuhören!

Es zahlt sich aus, die Vorträge gründlich zu üben und Familie oder Freunde als Testpublikum heranzuziehen. Wer seine Wirkung mit eigenen Augen überprüfen möchte, sollte sich beim Vortrag filmen.

Arbeitsverhältnis

Das Gehalt eines HAW-Professors setzt sich aus Grundgehalt, eventuell Familienzulage und zusätzlichen Leistungsbezügen (Prämien) zusammen.

Die Höhe des Grundgehalts variiert je nach Bundesland. Eine typische HAW-Professur an der THWS wird mit der Besoldungsgruppe W2 vergütet.

Die THWS bietet zudem die Möglichkeit Nachwuchsprofessuren auszuschreiben. Dabei erfolgt die Anstellung in der Besoldungsgruppe W1. Eine aktuelle Übersicht zur Höhe der Besoldung in der Gruppe W und des Orts- und Familienzuschlags finden Sie auf der Seite des Landesamts für Finanzen des Freistaats Bayern: https://www.lff.bayern.de/themen/besoldung/besoldungstabellen/
oder auf den Seiten des Deutschen Hochschulverbands: https://www.hochschulverband.de/w-besoldung

HAW-Professoren werden an der THWS üblicherweise in das Beamtenverhältnis berufen. Damit gelten die Vorzüge des Beamtenverhältnisses, wie beispielsweise die Sicherheit des Arbeitsplatzes, Einkommensvorteile, der Anspruch auf eine private Krankenversicherung und auf eine Pension. Für eine Verbeamtung müssen auch die Pflichten aus dem Beamtenverhältnis erfüllt sein. So wird unter anderem erwartet, dass Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Nicht verbeamtet werden kann, wer das 52. Lebensjahr bereits vollendet hat. Hier erfolgt eine Einstellung mit privatrechtlichem Dienstvertrag im Angestelltenverhältnis.  

Als Beamter erhalten Sie ein höheres Nettoeinkommen im Vergleich zu anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, da Sie keine Beiträge in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der Staat übernimmt hier gegenüber seinen Beamten eine besondere Fürsorgepflicht und sorgt auch für deren Altersvorsorge. Der Staat übernimmt durch Beihilfeleistungen i.d.R. 50% der Krankheitskosten, die verbliebenen Kosten werden durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt. Im Krankheitsfall erhalten Sie zudem eine zeitlich unbegrenzte Gehaltsfortzahlung.

Während des Semesters sind Professoren der THWS dazu angehalten ihren Lehrauftrag auszuführen und präsent zu sein. Der Urlaubsanspruch für HAW-Professoren entfällt somit auf die vorlesungsfreie Zeit. In Bayern fällt ein Großteil der Schulferien mit der vorlesungsfreien Zeit zusammen, was für Familien mit schulpflichtigen Kindern oft einen großen Pluspunkt darstellt.

Weiterführende Informationen und Kampagnen