Senat
Zusammensetzung
(Art. 35 (1) Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz)
Gewählte Mitglieder
Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Prof. Dr. Björn Baltzer, THWS Business School
- Prof. Dr. Arndt Balzer, Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik
- Prof. Dr. Volker Bräutigam, Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen
- Prof. Dr. Tanja Henking, Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften
- Prof. Dr. Daniela Wenzel, Fakultät Kunststofftechnik und Vermessung
- Prof. Dr. Winfried Wilke, Fakultät Maschinenbau
Vertreterin oder Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Dipl.-Dolm. Andrea Kreiner-Wegener, Fakultät Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften
Vertreterin oder Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Maria Grünewald, Hochschulservice Kommunikation
Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden
- Antonia Dolfen, Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen
- Mathis Krämer, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen
Mitglied kraft Amtes
Beauftragte oder Beauftragter für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und Kunst der Hochschule:
- Prof. Dr. Christina Völkl-Wolf, Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik
Vorsitz
Prof. Dr. Winfried Wilke
Stellv. Vorsitz
Prof. Dr. Daniela Wenzel
Aufgaben des Senats
(Art. 35 (3) Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz)
Der Senat
- beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
- beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen
- und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags,
bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden Einrichtungen, - beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Berufungsvorschlägen und etwaigen Sondervoten Stellung,
- beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren,
- beschließt über die Erteilung der Würde einer Ehrensenatorin oder eines Ehrensenators, einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenbürgers oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
- nimmt die Aufgaben des Fakultätsrats wahr, wenn die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert ist,
- beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
- wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes vorgesehen ist.