Hochschulrat
Zusammensetzung
(Art. 36 (1) Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz)
Dem Hochschulrat gehören an:
- die gewählten Mitglieder des Senats
- zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis (nicht hochschulangehörige Mitglieder).
Diese zehn Persönlichkeiten sind:
- Reza Etemadian
CEO & Gründer, Simplifier AG, Würzburg - Prof. Dr. Dr. h.c. Elmar Heinemann
Ehem. Rektor der Hochschule Schmalkalden - Frank Klingenberg
Obere Führungskraft in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg - Thomas Lurz
HR Director bei s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG, Rottendorf - Dr.-Ing. Stefan Möhringer
Geschäftsführender Gesellschafter Möhringer Anlagenbau GmbH, Wiesentheid - Theresia Nicola-Mann
Leitung HR Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Schweinfurt - Monika Spindler-Krenn
Prokuristin Spindler GmbH & Co. KG, Würzburg - Thomas Stelzer
Leiter a. D., Agentur für Arbeit, Schweinfurt - Christian Trips
Geschäftsführender Gesellschafter Trips GmbH, Grafenrheinfeld - Dr. Heike Wenzel
Geschäftsführerin WENZEL Group GmbH & Co. KG, Wiesthal
Vorsitz: Prof. Dr. Elmar Heinemann
Stellv. Vorsitz: Prof. Dr. Winfried Wilke
Aufgaben des Hochschulrats
(Art. 36 (5) Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz)
Der Hochschulrat
- beschließt die Grundordnung und deren Änderung durch Satzung sowie über Anträge nach Art. 126 Abs. 1,
- wählt die Präsidentin oder den Präsidenten und entscheidet über deren Abwahl,
- wählt die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme der Kanzlerin oder des Kanzlers und entscheidet über deren Abwahl,
- beschließt nach Benennung geeigneter Personen durch die Hochschulleitung Vorschläge für die Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers,
- beschließt auf Antrag der Erweiterten Hochschulleitung über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten,
- beschließt über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- nimmt zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung von wissenschaftlichen und künstlerischen Einrichtungen sowie von Betriebseinheiten durch die Hochschulleitung Stellung,
- nimmt zu den Voranschlägen zum Staatshaushalt Stellung,
- nimmt den Rechenschaftsbericht der Präsidentin oder des Präsidenten entgegen und kann über ihn beraten,
- stellt den Körperschaftshaushalt oder Wirtschaftsplan fest,
- nimmt die sonstigen ihm durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragenen Aufgaben wahr.