Gleichstellungsbeauftragte
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
Die Gleichstellungsbeauftragten fördern und überwachen den Vollzug des Gleichstellungsgesetzes, das innerhalb der Hochschulen auf das (weibliche und männliche) wissenschaftsstützende, also nicht-wissenschaftliche Personal Anwendung findet.
Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung). Dieses Ziel soll erreicht werden durch:
- die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen
- die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (z.B. durch Fortbildungsmaßnahmen);
- die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer (durch Teilzeitmodelle, Telearbeit, Kinderbetreuung);
- das Hinwirken auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien.
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen, wobei sich die Beschäftigten direkt an die Gleichstellungsbeauftragten wenden können.
Die Gleichstellungsbeauftragten haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung, von der sie bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt werden, und sie können sich unmittelbar an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Um ihre Aufgaben durchführen zu können, müssen die Gleichstellungsbeauftragten rechtzeitig und umfassend in Kenntnis gesetzt werden. Erforderliche Unterlagen sind frühzeitig vorzulegen und erbetene Auskünfte zu erteilen. An wichtigen gleichstellungsrelevanten Vorhaben sind die Gleichstellungsbeauftragten frühzeitig zu beteiligen. Auf Antrag der Betroffenen kann eine Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalangelegenheiten und Vorstellungsgesprächen stattfinden sowie - sofern hinreichende Anhaltspunkte vorliegen- im Falle der Nichtbeachtung der Ziele des Gleichstellungsgesetzes. Die Gleichstellungsbeauftragten sowie die ihnen zur Aufgabenerfüllung zugewiesenen Beschäftigten sind hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten auch über die Zeit ihrer Bestellung hinaus zum Stillschweigen verpflichtet, Personalakten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen eingesehen werden.
Die Einrichtungen der Hochschule Würzburg-Schweinfurt unterstützen die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, unterrichten sie von gleichstellungsrelevanten Vorgängen frühzeitig und umfassend und beteiligen sie an solchen Vorgängen.
Barrierefreies Gleichstellungskonzept (nicht-amtliche Veröffentlichung)
Kontakt
Gleichstellungsbeauftragte der THWS
Katrin Krammer
Raum I.0.11 (bitte vorher anmelden)
Sanderheinrichsleitenweg 20
97074 Würzburg
Stellv. Gleichstellungsbeauftragter der THWS
Christian Scheuermann
Raum Z.E.06 (bitte vorher anmelden)
Münzstraße 19
97070 Würzburg
Telefon +49 931 3511-6097
E-Mail gleichstellungsbeauftragte[at]thws.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung