Was können Sie tun, wenn Sie sich diskriminiert fühlen?
Sie haben mehrere Möglichkeiten
Kontaktaufnahme und Gesprächsführung mit der zentralen Ansprechperson für Diskriminierung:
- Die zentrale Ansprechperson bespricht mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch den diskriminierenden Vorfall.
- Sie zeigt Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten auf, wie zum Beispiel die Einleitung eines formellen Beschwerdeverfahrens und unterstützt Sie dabei.
- Sollten Sie kein formelles Beschwerdeverfahren einleiten wollen, so werden Ihnen weitere Möglichkeiten aufgezeigt, die Ihnen helfen sollen, den Vorfall und die damit verbundenen Emotionen bewältigen zu können.
- Insbesondere kommt beispielsweise ein persönlicher Austausch mit weiteren Ansprechpersonen in Betracht, die Expertinnen und Experten in einzelnen Themengebieten sind.
- Zudem werden Ihnen weitere interne sowie externe Anlaufstellen genannt.
Einleitung eines formellen Beschwerdeverfahren. Das bedeutet:
- Der Sachverhalt wird von der Beschwerdestelle ermittelt und geprüft.
- Die Beschwerdegegnerin oder der Beschwerdegegner wird kontaktiert und bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme.
- Das Ergebnis wird der beschwerdeführenden Person mitgeteilt und an die Hochschulleitung weitergeleitet.
- Die Hochschulleitung beschließt ggf. Maßnahmen und Sanktionen je nach Einzelfall.
…Sie können sich natürlich auch jederzeit an Ihre Dienstvorgesetzte bzw. Ihren Dienstvorgesetzen oder an die anderen unter Anlaufstellen bei Diskriminierung aufgelisteten Ansprechpersonen wenden!