Studierende der FHWS auf einer Wiese, c Jonas Kron

Studierende der FHWS an Bohrmaschine, c Stefan Bausewein

Studierende der FHWS, c Jonas Kron

Was können Sie tun, wenn Sie sich diskriminiert fühlen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten

Möglichkeit 1: Wenden Sie sich an die zentrale Ansprechperson für Diskriminierung: Frau Prof. Dr. Silke Neuderth, E-Mail: antidiskriminierung[at]thws.de, bei Aktivieren des Elements Öffnet sich das Mailprogramm, um eine E-Mail zu Verfassen

Kontaktaufnahme und Gesprächsführung mit der zentralen Ansprechperson für Diskriminierung:

  • Die zentrale Ansprechperson bespricht mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch den diskriminierenden Vorfall.
  • Sie zeigt Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten auf, wie zum Beispiel die Einleitung eines formellen Beschwerdeverfahrens und unterstützt Sie dabei.
  • Sollten Sie kein formelles Beschwerdeverfahren einleiten wollen, so werden Ihnen weitere Möglichkeiten aufgezeigt, die Ihnen helfen sollen, den Vorfall und die damit verbundenen Emotionen bewältigen zu können.
  • Insbesondere kommt beispielsweise ein persönlicher Austausch mit weiteren Ansprechpersonen in Betracht, die Expertinnen und Experten in einzelnen Themengebieten sind.
  • Zudem werden Ihnen weitere interne sowie externe Anlaufstellen genannt.

oder
Möglichkeit 2: Wenden Sie sich direkt an die offizielle Beschwerdestelle der THWS: Stefan Hartmann, Sandra Müller, beschwerdestelle[at]thws.de, bei Aktivieren des Elements Öffnet sich das Mailprogramm, um eine E-Mail zu Verfassen

Einleitung eines formellen Beschwerdeverfahren. Das bedeutet:

  • Der Sachverhalt wird von der Beschwerdestelle ermittelt und geprüft.
  • Die Beschwerdegegnerin oder der Beschwerdegegner wird kontaktiert und bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme.
  • Das Ergebnis wird der beschwerdeführenden Person mitgeteilt und an die Hochschulleitung weitergeleitet.
  • Die Hochschulleitung beschließt ggf. Maßnahmen und Sanktionen je nach Einzelfall.

…Sie können sich natürlich auch jederzeit an Ihre Dienstvorgesetzte bzw. Ihren Dienstvorgesetzen oder an die anderen unter Anlaufstellen bei Diskriminierung aufgelisteten Ansprechpersonen wenden!