Internationales Konferenzstipendium
Es kann ein Stipendium zum Besuch einer internationalen wissenschaftlichen Konferenz mit eigenem Poster- oder Vortragsbeitrag in Höhe von maximal 2.000 € vergeben werden, welches als einmalige Pauschale ausgezahlt wird.
Voraussetzungen zur Förderung
Gefördert werden können Promovierende, die:
- am Promotionszentrum NISys mit Erstbetreuung durch eine Professorin oder einen Professor der THWS angenommen sind
ODER
für ein kooperatives Promotionsvorhaben mit Betreuung durch eine Professorin oder einen Professor der THWS eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen haben und an einer Universität zur Promotion registriert/immatrikuliert/zugelassen sind, und ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Gesamtnote besser als 2,5 oder mindestens dem Prädikat "Gut bestanden" vorweisen - nicht zum gleichen Zeitpunkt ein weiteres Stipendium, eine Drittmittelförderung, vergleichbare finanzielle Mittel der titelvergebenden Einrichtung, eines Promotionskollegs oder Mittel des eigenen Arbeitgebers zum gleichen Zweck erhalten oder durch ein anderes Promotionsstipendium der THWS gefördert wurden oder gefördert werden.
- eine internationale wissenschaftliche Konferenz mit eigenem Beitrag (Vortrag oder Poster) besuchen möchten.
Ausgeschlossen von der Förderung sind- Wissenschaftliche Mitarbeitende auf einer Qualifizierungsstelle mit einem Arbeitsvertrag nach § 2 Absatz 1 WissZVG.
- Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte mit Tätigkeit an der THWS, deren Tätigkeit sich nicht klar vom Stipendienzweck abgrenzen lässt.
BewertungskriterienDie folgenden drei Bewertungskriterien werden durch das Auswahlgremium betrachtet. In Klammern ist deren Gewichtung genannt.
- fachliche Qualifikation bzw. bisherige wissenschaftliche Leistungen (max. 30 Punkte); vorteilhaft sind erkennbare Tätigkeiten in Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere
- Durchführbarkeit im angesetzten Zeitraum (max. 30 Punkte); berücksichtigt wird hierbei der Status des eigenen Beitrags auf der Konferenz (Beitrag in Vorbereitung, Beitrag zur Begutachtung eingereicht, Beitrag auf Konferenz angenommen)
- Notwendigkeit und zu erwartender Nutzen der Förderung (max. 40 Punkte)
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt insgesamt 100 Punkte. Das Auswahlgremium empfiehlt dem Präsidenten die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl zur Förderung. Bewerbungen mit einer Punktzahl von 50 oder weniger werden nicht berücksichtigt.
Einzureichende Unterlagen
Die folgenden drei Bewertungskriterien werden durch das Auswahlgremium betrachtet. In Klammern ist deren Gewichtung genannt.
- fachliche Qualifikation bzw. bisherige wissenschaftliche Leistungen (max. 30 Punkte); vorteilhaft sind erkennbare Tätigkeiten in Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere
- Durchführbarkeit im angesetzten Zeitraum (max. 30 Punkte); berücksichtigt wird hierbei der Status des eigenen Beitrags auf der Konferenz (Beitrag in Vorbereitung, Beitrag zur Begutachtung eingereicht, Beitrag auf Konferenz angenommen)
- Notwendigkeit und zu erwartender Nutzen der Förderung (max. 40 Punkte)
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt insgesamt 100 Punkte. Das Auswahlgremium empfiehlt dem Präsidenten die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl zur Förderung. Bewerbungen mit einer Punktzahl von 50 oder weniger werden nicht berücksichtigt.
Einzureichende Unterlagen
Bitte reichen Sie zur Bewerbung die folgenden Unterlagen entsprechend der Nummerierung ein.
- Beschreibung der Konferenz und des angedachten bzw. des eingereichten eigenen Beitrages sowie Nutzen für das gesamte Promotionsvorhaben (max. 2 Seiten)
- Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Kosten (Konferenzbeitrag, Reise- und Unterkunftskosten, Tagespauschale Verpflegung1)
- Begründung der Notwendigkeit der Förderung (u.a. Ausschluss anderer Fördermöglichkeiten wie Projektmittel, andere Stipendien, Mittel der titelvergebenden Einrichtung oder eines Promotionskollegs sowie Mittel des eigenen Arbeitgebers) (max. 1 Seite)
- Lebenslauf mit Fokus auf den bisherigen wissenschaftlichen Leistungen
- Gutachten der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors der THWS (max. 1 Seite)
- Im Fall von Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten mit Tätigkeit an der THWS: Schriftliche Abgrenzung des Stipendienzwecks und der Tätigkeit an der THWS mit Bestätigung der bzw. des Vorgesetzten und der bzw. des Betreuenden (max. 1 Seite)
- Nur bei kooperativ Promovierenden: Masterzeugnis in Kopie, Nachweis der Zulassung zur Promotion an Universität und Betreuungsvereinbarung2
Bitte berücksichtigen Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen die oben genannten Bewertungskriterien. Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt über ein Webformular. Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen per Post zu. Falls Sie sich auf beide Stipendienarten bewerben, geben Sie bitte die durch Sie präferierte Förderung an.
1Bitte angeben entsprechend der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, siehe je nach Land Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder und steuerliche Pauschbeträge ab 01. Januar 2024; Stand: 01.01.2024 bzw. in der jeweils aktuellsten Fassung
2Sofern keine Betreuungsvereinbarung durch die promotionsberechtigte Einrichtung vorgegeben wird, wird eine Vorlage durch die THWS bereitgestellt. Die Betreuungsvereinbarung hat folgende Punkte zu enthalten: Rechte und Pflichten der Betreuenden und der Promovierenden, zur Verfügung gestellte Ressourcen, angedachte Qualifizierungsmaßnahmen, Vereinbarkeit von Familie und Karriere.
Hinweise zur Auszahlung des Stipendiums- Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt auf ein privates Konto, die Mittel können nicht über eine Dienstreiseabrechnung ausgezahlt werden. Rechnungen dürfen nicht auf die THWS ausgestellt werden und können nicht direkt durch die THWS beglichen werden.
- Das Stipendium wird als Pauschale ausgezahlt. Die Höhe des Stipendiums darf die tatsächlich angefallenen Kosten nicht maßgeblich überschreiten. Umgekehrt dürfen die Kosten die Leistungen des Stipendiums übersteigen.
- Die Zusage für das Stipendium erhalten Sie vor Reiseantritt mit dem Vorbehalt, dass Sie die Konferenz mit eingenem Beitrag tatsächlich besuchen. Die Auszahlung erfolgt erst nach erfolgreicher Teilnahme im Nachgang zur Konferenz. Die Kosten müssen daher durch die Stipendiatin bzw. den Stipendiaten ausgelegt werden.
Mit der Förderung verbundene Selbstverpflichtung- private Auslage der Kosten, falls diese vor Besuch der Konferenz anfallen
- Abgabe einer Kostenaufstellung nach erfolgreicher Teilnahme
- Bereitschaft zur Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit über die Vergabe des Stipendiums und den erfolgten Konferenzbesuch
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Hinweise zum Datenschutz
- private Auslage der Kosten, falls diese vor Besuch der Konferenz anfallen
- Abgabe einer Kostenaufstellung nach erfolgreicher Teilnahme
- Bereitschaft zur Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit über die Vergabe des Stipendiums und den erfolgten Konferenzbesuch
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