Zwei 6-monatige Stipendien zur Überbrückung von Finanzierungslücken

Es können im Rahmen dieser Ausschreibung zwei Teilstipendien vergeben werden:

  • mit einer Dauer von maximal 6 Monaten innerhalb des Förderzeitraums vom 01.02.2025 bis 31.12.2025
  • mit einem monatlichen Förderbetrag von maximal 775 € zuzüglich eines Familienzuschlages in Höhe von maximal 75 €, wenn mindestens für ein im Haushalt lebendes, minderjähriges Kind das Personensorgerecht besteht.

Voraussetzungen zur Förderung

Gefördert werden können Promovierende, die:

  • am Promotionszentrum NISys mit Erstbetreuung durch eine Professorin oder einen Professor der THWS angenommen sind
    ODER
    für ein kooperatives Promotionsvorhaben mit Betreuung durch eine Professorin oder einen Professor der THWS eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen haben und an einer Universität zur Promotion registriert/immatrikuliert/zugelassen sind, und ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Gesamtnote besser als 2,5 oder mindestens dem Prädikat "Gut bestanden" vorweisen
  • einer selbstständigen oder nicht-selbstständigen Tätigkeit von maximal 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nachgehen.
  • nicht zum gleichen Zeitpunkt ein weiteres Stipendium, eine Drittmittelförderung, vergleichbare finanzielle Mittel der titelvergebenden Einrichtung, eines Promotionskollegs oder Mittel des eigenen Arbeitgebers zum gleichen Zweck erhalten oder durch ein anderes Promotionsstipendium der THWS gefördert wurden oder gefördert werden.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Wissenschaftliche Mitarbeitende auf einer Qualifizierungsstelle mit einem Arbeitsvertrag nach § 2 Absatz 1 WissZVG.
  • Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte mit Tätigkeit an der THWS, deren Tätigkeit sich nicht klar vom Stipendienzweck abgrenzen lässt.

Bewertungskriterien

Die folgenden drei Bewertungskriterien werden durch das Auswahlgremium betrachtet. In Klammern ist deren Gewichtung genannt.

  • fachliche Qualifikation bzw. bisherige wissenschaftliche Leistungen (max. 30 Punkte); vorteilhaft sind erkennbare Tätigkeiten in Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere
  • Durchführbarkeit im angesetzten Zeitraum (max. 30 Punkte)
  • Notwendigkeit und zu erwartender Nutzen der Förderung (max. 40 Punkte); vorteilhaft sind Nutzen im Sinne einer Abschlussfinanzierung des Promotionsvorhabens oder im Sinne einer Überbrückung einer Finanzierungslücke

Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt insgesamt 100 Punkte. Das Auswahlgremium empfiehlt dem Präsidenten die zwei Bewerbungen mit den höchsten Punktzahlen zur Förderung. Bewerbungen mit einer Punktzahl von 50 oder weniger werden nicht berücksichtigt.

Einzureichende Unterlagen

Bitte reichen Sie zur Bewerbung die folgenden Unterlagen entsprechend der Nummerierung ein.

  1. Vorhabenbeschreibung für den angedachten Förderzeitraum im Kontext des gesamten Promotionsvorhabens (max. 3 Seiten)
  2. Lebenslauf mit Fokus auf den bisherigen wissenschaftlichen Leistungen
  3. Begründung der Notwendigkeit der Förderung (Ausschluss anderer Fördermöglichkeiten wie Projektmittel, andere Stipendien, Mittel der titelvergebenden Einrichtung oder eines Promotionskollegs sowie Mittel des eigenen Arbeitgebers) und Beschreibung des zu erwartenden Nutzens der Förderung (max. 2 Seiten)
  4. Gutachten der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors der THWS (max. 1 Seite)
  5. Nur bei externer Anstellung oder Selbstständigkeit: Kopie des Arbeitsvertrages, aus dem die wöchentliche Stundenanzahl hervorgeht (bitte Betriebsinterna schwärzen) oder vergleichbarer Nachweis
  6. Im Fall von Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten mit Tätigkeit an der THWS: Schriftliche Abgrenzung des Stipendienzwecks und der Tätigkeit an der THWS mit Bestätigung der bzw. des Vorgesetzten und der bzw. des Betreuenden (max. 1 Seite)
  7. Nur bei kooperativ Promovierenden: Masterzeugnis in Kopie, Nachweis der Zulassung zur Promotion an Universität, Betreuungsvereinbarung1
  8. Nur bei Beantragung des Familienzuschlags: Sorgerechtsnachweis (z.B. Geburtsurkunde des Kindes) sowie Meldebescheinigung bzw. äquivalente Nachweise

Bitte berücksichtigen Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen die oben genannten Bewertungskriterien. Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt über ein Webformular. Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen per Post zu. Falls Sie sich auf beide Stipendienarten bewerben, geben Sie bitte die durch Sie präferierte Förderung an.

1Sofern keine Betreuungsvereinbarung durch die promotionsberechtigte Einrichtung vorgegeben wird, wird eine Vorlage durch die THWS bereitgestellt. Die Betreuungsvereinbarung hat folgende Punkte zu enthalten: Rechte und Pflichten der Betreuenden und der Promovierenden, zur Verfügung gestellte Ressourcen, angedachte Qualifizierungsmaßnahmen, Vereinbarkeit von Familie und Karriere.

Mit der Förderung verbundene Selbstverpflichtung

  • Abschluss eines Stipendienvertrages mit der THWS
  • Abgabe eines Abschlussberichts
  • Bereitschaft zur Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit über die Vergabe des Stipendiums

Aktuell sind keine Bewerbungen möglich, da die Bewerbungsfrist abgelaufen ist.