Studierende der FHWS an Bohrmaschine, c Stefan Bausewein

Umgang mit Behinderungen oder Erkrankungen an der THWS

11% aller Studierenden gaben in der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks an, dass sie unter einer Erkrankung oder Behinderung leiden, welche sich erschwerend auf ihr Studium auswirkt. Studierende mit psychischen Erkrankungen bilden hierbei mit 47% den größten Anteil, gefolgt von Studierenden mit chronischen Erkrankungen (18%). Eine Behinderung oder Erkrankung führt durchschnittlich zu einer längeren Studiendauer, vermehrtem Studienabbruch, einer häufigeren und längeren Studienunterbrechung und zu vermehrten finanziellen Problemen (vgl. Middendorff, E. u.a., 2016, S. 36f.). Der Anteil der Erkrankungen oder Behinderungen, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind, liegt bei 94%. Für Dozierende oder andere Studierende ist die Benachteiligung daher oft nicht direkt nachvollziehbar, obwohl sie sich in hohem Maße auf den Studienverlauf auswirken kann. Die THWS bietet mehrere Möglichkeiten zum Ausgleich von Benachteiligungen für kranke und behinderte Studierende an und stellt Beratungsangebote zur Verfügung.

Die untenstehenden Hinweise dienen als erste allgemeine Orientierungshilfe für Angestellte und Studierende der THWS, die sich mit dem Thema „Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung“ befassen. Verlinkungen und Literaturhinweise geben die Möglichkeit zu einer weiteren Recherche. Sie ersetzen keine psychologische, medizinische oder rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu einem individuellen Bedarf und der Studiensituation sollten die genannten Beratungsangebote genutzt werden.

Im Folgenden wird der Behinderungsbegriff nach § 2 SGB IX verwendet. Er schließt Erkrankungen ein, sofern die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit für mindestens 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Didaktische Hinweise für Lehrende

Ausgewählte Leitfäden anderer Hochschulen und Universitäten

Übersicht zu Behinderungen und Erkrankungen

Lokale Beratungsangebote

Weiterführende Literatur

  • Middendorff, Elke u.a. (2016): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016 -21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Bonn/Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Richter, Caroline (2016): Welche Chance auf eine Professur hat Wissenschaftsnachwuchs mit Behinderung? Selektivität und Exklusion in der Wissenschaft. In: Beiträge zur Hochschulforschung, 1-2, S. 142–161
  • Stemmer, Petra (2016): Studieren mit Behinderung/Beeinträchtigung, Teil I: Recherchestudie - Inklusion im Hochschulbereich. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft (als E-Book in der THWS Bibliothek erhältlich)
  • Stemmer, Petra (2017): Studieren mit Behinderung/Beeinträchtigung, Teil II: Qualitative Befragungen. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft (als E-Book in der THWS Bibliothek erhältlich)
  • Tippelt, Rodolf und Schmidt-Herta, Bernhard (2013): Inklusion im Hochschulbereich. In: Döbert, Hans und Weishaupt, Horst (Hrsg.): Inklusive Bildung professionell gestalten. Münster: Waxmann Verlag, S. 203-230

Psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen

Informationen zu psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen

Charakteristika von psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen

Die Einteilungen und Definitionen von psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen sind selbst in Fachdiskursen differierend, da sie oft auf normativ-ethische oder theoretische Spannungsfelder verweisen. Im Hochschulbereich sind sie besonders zu beachten, da psychische Erkrankungen den größten Anteil an studienerschwerenden Erkrankungen ausmachen. In der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks gaben 55% der Studierenden mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung an, unter einer psychischen Erkrankung zu leiden (Mehrfachnennungen waren möglich). Dies sind mehr als 5% aller Studierenden (vgl. Middendorff, E. u.a., 2016, S. 36). Nur etwa 6% aller Behinderungen oder Erkrankungen sind auf den ersten Blick erkennbar und es kann Studierenden daher schwerfallen, Hilfe einzufordern. Darüber hinaus haben Studierende mit psychischen Erkrankungen oder Verhaltensstörungen oft Erfahrungen von Ausgrenzungen oder Vorurteilen, die auf der Erkrankung basieren, hinter sich.

Mögliche Studienerschwernisse

Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen haben bereits seit Jahren eine Beeinträchtigung und individuelle Wege und Lösungen gefunden, mit dieser umzugehen. Es ist daher nicht immer die Erkrankung, die eine Studienerschwernis bedingt. Vielmehr können wechselnde Situationen oder Menschen in ihrem Umfeld eine Studienerschwernis fördern oder darstellen. Darüber hinaus können medikamentöse Nebenwirkungen Einfluss nehmen.

Oftmals wird die Zeitplanung durch Krankheitsphasen oder deren Behandlungen beeinflusst. Diese können kurzfristige Auswirkungen haben oder auch zu längeren Pausen und Unterbrechungen führen. Lernzeiten und Arbeitsabläufe können beeinträchtigt sein, was zu einem verlangsamten oder nur schrittweisen Vorankommen führt. Eine einhergehende Störung der Konzentrationsfähigkeit kann weiteren Verzögerungen verursachen. Diese Einflussfaktoren haben oft einen unregelmäßigen Studienverlauf zur Folge und stellen alle beteiligten Personen vor besondere organisatorische Herausforderungen.

Manche soziale Situationen und kommunikative Interaktionen können Studierende mit psychischen Erkrankungen oder Verhaltensstörungen vor besondere Herausforderungen stellen. Nicht nur bei Vorträgen vor anderen Personen oder der Verteidigung von eignen Ideen können Hürden auftreten. Hindernisse können sich auch im Kontakt mit Lehrenden oder anderen Angestellten äußern. Eine abschließende Darstellung von Studienerschwernissen ist aufgrund der Diversität möglicher Einschränkungen nicht möglich (vgl. Universität Kassel, 2016, S. 35ff.).

Unterstützung durch Lehrende

Beziehungsgestaltung: Der Aufbau einer auf Vertrauen und Akzeptanz basierenden Beziehung ist besonders wichtig. Angestellte der THWS sollten sich insbesondere ihrer Verantwortung gegenüber Studierenden bewusst sein. Die Selbstbestimmung von betroffen Studierenden, sich zu öffnen oder nicht und Angebote anzunehmen, ist zu akzeptieren.

Gespräch anbieten: Eine allgemeine Offenheit für Gesprächsanliegen von Studierenden erleichtert den Zugang. Abweichendes oder auffälliges Verhalten, das in Verbindung mit einer möglichen Erkrankung stehen könnte, sollte angesprochen werden. Das krankheitsbedingte Verhalten ist dabei nicht zu verurteilen. Gespräche sind vertraulich und nicht öffentlich zu führen.

Zeit geben: Studierende benötigen gegebenenfalls mehr Zeit, um ihre Belange vorzutragen und einen Mehrbedarf zu äußern. Manche Krankheiten können episodisch auftreten und somit kurzfristig zu einem zusätzlichen Bedarf führen. Faire und flexible Absprachen unterstützen Studierende in diesen Fällen erheblich.

Ausgleich von Benachteiligung: Angestellte der THWS sind dazu angehalten, Studierende bei Bedarf auf die Möglichkeit von Nachteilsausgleichen oder Fristverlängerungen hinzuweisen. Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich

Gestaltung von Veranstaltungen: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sollte eine Anpassung an individuelle Bedürfnisse erfolgen. Regelmäßige Pausen sind einzuhalten.

Teilnahme an Veranstaltungen: Eine transparente Darstellung der Anforderungen kann Studierenden Ängste nehmen und ihnen die Planung erleichtern. Wenn Lerninhalte rechtzeitig und nachhaltig zur Verfügung gestellt werden, können Studierende diese in Eigeninitiative vorbereiten beziehungsweise nachholen.

Hilfe hinzuziehen: Lehrende der THWS sind dazu angehalten, die chancengleiche Teilhabe von Studierenden sicherzustellen. Sie sind jedoch nicht beauftragt, Studierende aus psychischen Notlagen zu leiten oder sie in ihrer Lebensplanung zu unterstützen. Ein Verweis auf geeignete Beratungsangebote oder die Unterstützung bei der Kontaktaufnahme sollte erfolgen.

Lokale Beratungsangebote

Im Internet stehen diverse Möglichkeiten zur Suche nach Therapieangeboten zur Verfügung. Über gängige Suchmaschinen können Information zu lokalen therapeutischen Angeboten gefunden werden.

Würzburg und Schweinfurt:
Studentenwerk Würzburg
Psychotherapeutische Beratung
Am Studentenhaus, rechter Eingang, 2. Stock, Raum B 232
Anmeldung im Sekretariat
Telefon +49 931 8005-101
E-Mail pbs[at]studentenwerk-wuerzburg.de
Internet https://www.studentenwerk-wuerzburg.de/beratung/psychotherapeutische-beratung.html

Krisendienst Würzburg - Info-Telefon 0931571717
Kardinal-Döpfner-Platz 1
97070 Würzburg
Telefon +49 931 571717
Fax +49 931 3534040
Internet http://www.krisendienst-wuerzburg.de/

Würzburg:
Sozialpsychiatrischer Dienst - Bayerisches Rotes Kreuz
Beratungsstelle für seelische und soziale Gesundheit
Frankfurter Straße 10
97082 Würzburg
Telefon +49 931 413080
E-Mail spdi-brk-wuerzburg[at]online.de
Internet https://www.kvwuerzburg.brk.de/angebote/sozialpsychiatrie/beratungsstellen-fuer-seelische-und-soziale-gesundheit/wuerzburg.html

Sozialpsychiatrischer Dienst - Erthal Sozialwerk
Beratungsstelle für Menschen mit seelischen Schwierigkeiten
Juliuspromenade 3
97070 Würzburg
Telefon +49 931 55445
E-Mail spdi.wuerzburg[at]erthal-sozialwerk.de
Internet www.spdi.erthal-sozialwerk.de

Schweinfurt:
Sozialpsychiatrischer Dienst - Caritasverband Stadt und Landkreis Schweinfurt
Beratungsstelle für Menschen mit seelischen Schwierigkeiten
Deutschhöfer Str. 7
97422 Schweinfurt
Telefon +49 9721 715855
E-Mail spdi[at]caritas-schweinfurt.de
Internet https://caritas-sw.de/sozialpsychiatrischer-dienst/

Bayerisches Rotes Kreuz -Psychosoziale Notfallversorgung
Gorch-Fock-Straße 15
97421 Schweinfurt
Telefon +49 9721 949040
E-Mail siegmund[at]brk-schweinfurt.de
Internet https://www.kvschweinfurt.brk.de

Weiterführende Literatur

  • Dilling, Horst et al. (2001): Basiswissen Psychiatrie und Psychotherapie. Berlin: Springer
  • Dörner, Klaus et al. (2017): Irren ist menschlich: Lehrbuch der Psychiatrie und Psychotherapie. Bonn: Psychiatrie-Verlag
  • Hofmann, Frank-Hagen (2017): Psychische Probleme und Belastungen Studierender. Psychotherapeut 2017, 62:395–402

Informationen zu Angst und Angststörungen

Charakteristika

12% der Studierenden, die ein Beratungsbedarf haben, wünschen unter anderem eine Beratung zu Prüfungsangst (vgl. Middendorff, E. u.a., 2016, S. 70). Bei Studierenden können darüber hinaus Versagensängste und Ängste vor Präsentationen oder sozialen Situationen auftreten. Diese sind jedoch meist von Angststörungen zu unterscheiden. "Bei diesen Störungen stellen Manifestationen der Angst die Hauptsymptome dar, ohne auf eine bestimmte Umgebungssituation bezogen zu sein. Depressive und Zwangssymptome, sogar einige Elemente phobischer Angst können vorhanden sein" (ICD-10, 2017, F41.-).

Mögliche Studienerschwernisse

Direkt mit der Prüfungsleistung in Verbindung stehende Ängste und deren Vermeidungsstrategien können den Studienverlauf stark beeinflussen. Abhängig von der Angststörung, können sich die Studienerschwernisse unterschiedlich ausgestalten.

Unterstützung durch Lehrende

Lehrende haben oft nicht die Möglichkeit, in Prüfungssituationen direkt auf Ängste von Studierenden einzugehen. Wenn möglich sollte eine Intervention daher im Vorhinein erfolgen und professionelle Unterstützung einbezogen werden. Für Studierende mit einer diagnostizierten Angststörung steht an der THWS die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches oder einer Fristverlängerung zur Verfügung. Weitere Hinweise des Deutschen Studentenwerks zur Unterstützung bei Prüfungsangst und Schreibblockaden.

Lokale Angebote

Würzburg:
Universitätsklinikum Würzburg - Spezialambulanz Angst- und Zwangserkrankungen
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Margarete-Höppel-Platz 1
97080 Würzburg
Telefon +49 931 201-77800
Fax +49 931 201-77840
Internet http://www.ppp.ukw.de/klinik/spezialambulanz-angst-und-zwangserkrankungen.html

Schweinfurt:
Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt - Klinik für Psychosomatik
Gustav-Adolf-Str. 8
97422 Schweinfurt
Telefon +49 9721 720-3610
Fax +49 9721 720-3611
Internet http://www.leopoldina-krankenhaus.com/medizin-pflege/kliniken-fachabteilungen/klinik-fuer-psychosomatik

Weitere lokale Beratungsangebote sind auf dieser Internetseite unter dem Punkt allgemeine Informationen zu psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen aufgelistet.

Informationen zu Angststörungen

Charakteristika

"Mit Bipolaren Störungen bezeichnet man eine Gruppe krankhafter Stimmungsschwankungen bzw. -veränderungen, die sich zwischen himmelhoch jauchzend (manisch) und zu Tode betrübt (depressiv) bewegen und durchaus sehr verschiedene und individuelle Ausprägungen sowie Verläufe haben können. Es handelt sich um keine klar umschriebene Erkrankung wie man es etwa vom Bluthochdruck oder Diabetes mellitus kennt, sondern um eine in Episoden verlaufende psychische Erkrankung, die das ganze Spektrum der menschlichen Stimmungszustände widerspiegeln kann." (DGBS, 2016, S.1)

Unterstützung durch Lehrende

Die meisten Studierenden mit Bipolaren Störungen benötigen eine psychotherapeutische und/oder medikamentöse Behandlung, um die Erkrankung zu überwinden. Darüber hinausgehende Therapiemöglichkeiten stehen zur Verfügung. Lehrende sollten nicht zu einer bestimmten Therapieform raten, sondern Betroffene an lokale Beratungsangebote verweisen. Für Studierende mit einer diagnostizierten Bipolaren Störung steht an der THWS die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches oder einer Fristverlängerung zur Verfügung.

Lokale Angebote

Würzburg:
Universitätsklinikum Würzburg - Behandlungsschwerpunkt Bipolare Störungen
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Margarete-Höppel-Platz 1
97080 Würzburg
Telefon +49 931 201-76500
Internet http://www.ppp.ukw.de/klinik/behandlungsschwerpunkt-bipolare-erkrankungen.html

Schweinfurt:
Bipolare Selbsthilfegruppe Schweinfurt
Telefon +49 176 96363712
E-Mail bipolar-sw[at]gmx.de
Internet http://www.bipolar-sw.de

Weitere lokale Beratungsangebote sind auf dieser Internetseite unter dem Punkt allgemeine Informationen zu psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen aufgelistet.

Informationen zu Depression

Charakteristika

Stimmung: Gefühl der Gefühllosigkeit, welches von Betroffen etwa als leer, tot, gleichgültig oder hoffnungslos beschrieben wird.
Antrieb: Gehemmtheit oder Antriebslosigkeit kann sich in Form von Entscheidungsunfähigkeit, Initiativlosigkeit, innerer Unruhe oder Angestrengtheit wiederspiegeln.
Gedanken und Gefühle: Werden von Ängsten vor Schuld, Erkrankung, Verarmung oder Versagen und Wertlosigkeit geprägt.
Vitalgefühl und vegetative Funktionen: Die Art wie der Körper und das Selbst wahrgenommen wird kann in verschiedenster Weise betroffen sein (vgl. Dörner, K. et al., 2009, S. 194f.)

Mögliche Studienerschwernisse

Die Einschränkungen in den oben genannten Aspekten ist meist unterschiedlich ausgeprägt und kann im Studienalltag zu sehr unterschiedlichen Studienerschwernissen führen. Die allgemeinen Hinweise zu Studienerschwernissen bei psychischen Erkrankungen sind zu beachten. 

Unterstützung durch Lehrende

Die meisten Studierenden mit Depression benötigen eine psychotherapeutische und/oder medikamentöse Behandlung, um die Erkrankung zu überwinden. Darüber hinausgehende Therapiemöglichkeiten stehen zur Verfügung. Lehrende sollten nicht zu einer bestimmten Therapieform raten, sondern Betroffene an lokale Beratungsangebote verweisen. Für Studierende mit einer diagnostizierten Depression steht an der THWS die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches oder einer Fristverlängerung zur Verfügung.

Lokale Angebote

Würzburg:
Universitätsklinikum Würzburg - Würzburger Bündnis gegen Depression
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Zentrum für psychische Gesundheit
Margarete-Höppel-Platz 1
97080 Würzburg
E-Mail wuerzburg[at]buendnis-depression.de

Weitere lokale Beratungsangebote sind auf dieser Internetseite unter dem Punkt allgemeine Informationen zu psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen aufgelistet.

Informationen

Charakteristika

"Essstörungen sind weit mehr als Probleme mit dem Essen. Sie sind der Versuch, mit Essen bzw. Nicht-Essen Schwierigkeiten zu bewältigen, die auf andere Art und Weise scheinbar nicht gelöst werden können. Essstörungen haben psychische Hintergründe, wirken sich körperlich aus, und sind in vielen Dingen einer Sucht sehr ähnlich. Daher werden sie als psychosomatische Erkrankungen mit Suchtcharakter bezeichnet. Derzeit werden drei Arten von „Essstörungen“ unterschieden: Anorexia Nervosa (Magersucht), Bulimia Nervosa (Ess-Brech-Sucht) und andere so genannte atypische Essstörungen. Adipositas (Fettsucht) fällt nicht darunter, der Begriff bezeichnet zunächst nur starkes Übergewicht. Gleichwohl ist auch Adipositas nicht selten durch psychische Probleme verursacht." (DHS, 2018, Ess-Störungen)

Lokale Angebote

Derzeit gibt es keine spezialisierte Beratungsstelle. Alle Suchtberatungsstellen und die Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Würzburg bieten Beratung zu Essstörungen an.

Weitere lokale Beratungsangebote sind auf dieser Internetseite unter dem Punkt allgemeine Informationen zu psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen aufgelistet.

Informationen zu Suchterkrankungen

Charakteristika

"Sucht ist grundsätzlich eine positive wie negative Möglichkeit für jeden Menschen: Denn einerseits kennen wir alle den Wunsch nach Rausch, Trunkenheit, Ekstase, Exzess, Transzendenz, Maßlosigkeit und Identität, also das Sprengen der Grenzen unseres alltäglichen, erlaubten Lebens - am besten erfasst in dem Wort Sehn-Sucht; und andererseits lassen wir uns lebenslang auf Menschen, Rollen, Dinge, Institutionen, Umstände ein, suchen Halt in ihnen, formulieren uns in sie hinein, werden ein Teil davon, machen uns von ihnen abhängig. Beides kann sich verselbstständigen und uns und Andere zerstören." (Dörner, K. et al., 2009, S. 237)

Je nach Definition und Schwerpunktsetzung können Suchterkrankungen und Abhängigkeiten unterschiedlich kategorisiert, gewichtet oder bewertet werden. Bedingungen, die eine Suchterkrankung beeinflussen, sind vielschichtig und nicht immer klar abgrenzbar. So haben Faktoren der Genetik, Persönlichkeit, Erziehung, sozialen Lage und sozialen Wertung Einfluss auf die Entstehung von Abhängigkeiten.

Mögliche Studienerschwernisse

Suchterkrankungen können sich sehr unterschiedlich auf das Studium auswirken. Eine Studienerschwernis kann unter anderem in folgenden Bereichen auftreten: Gestaltung sozialer Beziehungen, Auftreten von Folgeerkrankungen, Auswirkungen finanzieller Verluste, etc.

Unterstützung durch Lehrende

Lehrende sind aufgefordert, Studierende an geeignete Beratungsstellen weiterzuleiten.

Für Studierende mit einer diagnostizierten Abhängigkeitserkrankung steht an der THWS unter Umständen die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches oder einer Fristverlängerung zur Verfügung.

Lokale Angebote

Würzburg:
Universitätsklinikum Würzburg - Klinische Suchtmedizin
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Margarete-Höppel-Platz 1
97080 Würzburg
Telefon +49 931 201-76300
Internet http://www.ppp.ukw.de/klinik/klinische-suchtmedizin.html

Caritas Würzburg - Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtprobleme
Röntgenring 3
97070 Würzburg
Telefon +49 931 38659-180
Fax +49 931 38659-189
E-Mail sucht[at]caritas-wuerzburg.org
Internet http://www.suchtberatung-wuerzburg.de/

Blaues Kreuz - Psychosoziale Suchtberatungsstelle
Haugerring 8
97070 Würzburg
Telefon +49 931 35905-220
Fax +49 931 35905-222
E-Mail suchtberatung.wuerzburg[at]blaues-kreuz.de
Internet http://wuerzburg.blaues-kreuz.de

Selbsthilfegruppen des Kreuzbund Diözesanverbandes Würzburg e.V.
Franziskanergasse 3
97070 Würzburg
Telefon +49 931 38658550
E-Mail info[at]kreuzbund-wuerzburg.de

Schweinfurt:
Diakonie Schweinfurt - Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle
Suchtberatung
Zehntstr. 22
97421 Schweinfurt
Telefon +49 9721 20955-0
Fax +49 9721 20955-22
E-Mail suchtberatung[at]diakonie-schweinfurt.de
Internet http://www.diakonie-schweinfurt.de/beratung/sucht-und-abhaengigkeit

Weitere lokale Beratungsangebote sind auf dieser Internetseite unter dem Punkt allgemeine Informationen zu psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen aufgelistet.

Körperliche Behinderungen und Sinnesbeeinträchtigungen

Informationen zu körperlichen Behinderungen und motorischen Beeinträchtigungen

Charakteristika

Körperliche Einschränkungen können unter anderem durch Schädigung des zentralen Nervensystems, Schädigung oder Fehlbildung des Skelettsystems, Amputation, eine Muskelsystemerkrankung oder eine Entzündungserkrankung verursacht werden. Weiterführende Informationen zu Körperbehinderungen.

Mögliche Studienerschwernisse

Körperliche Einschränkungen können sich durch die Beeinträchtigung der Motorik, der Wahrnehmung, der intellektuellen Fähigkeit und des Lernens, des emotionalen Verhaltens oder der Kommunikation äußern. Darüber hinaus können sich körperliche Schädigungen auch auf andere Persönlichkeitsbereiche auswirken und die Selbstfindung in sozialen Interaktionen erschweren (vgl. Bechstein, 2010, S. 71ff.).

Insbesondere motorische Einschränkungen können in verschiedener Weise ein Studium erschweren. So geht mit motorischen Einschränkungen oft ein zeitlicher und finanzieller Mehraufwand einher. Betroffene können meist am besten Auskunft über ihre jeweiligen Bedürfnisse geben.

Exkursionen oder Auslandsaufenthalte stellen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine besondere Herausforderung dar und müssen zum Teil frühzeitig und umfassend geplant werden.

Unterstützung durch Lehrende

Lehrende sind angehalten, Studierenden Raum für die Äußerung ihrer Bedarfe zu geben. Darüber hinaus sollten die Bedürfnisse bei der didaktischen und methodischen Planung von Lehrveranstaltungen berücksichtigt werden.

Pausen sollten in regelmäßigen und nicht zu langen Abständen abgehalten werden. Studierende mit motorischen Einschränkungen benötigen oft mehr Zeit, um zu den beabsichtigten Orten zu gelangen. Daher sollten Pausen in ausreichender Länge eingeplant werden.

Studierende mit körperlicher Behinderung benötigen unter Umständen Assistenzkräfte oder technische Hilfsmittel. Eine flexible Anpassung der Lehrveranstaltung kann dadurch notwendig sein.

Das Mitschreiben von Notizen während eines Seminars oder einer Vorlesung kann erschwert sein. Darüber hinaus können Arzttermine oder gesundheitliche Auswirkungen zu einer verminderten Präsenzzeit führen. Ergänzende schriftliche Unterlagen in digitaler Form sollten daher angeboten werden.

Lehrende können Studierende mit motorischen Einschränkungen unterstützen, indem sie auf Nachteilsausgleiche und Fristverlängerungen hinweisen und Studierende bei deren Umsetzung unterstützen.

In Notsituationen sind Menschen mit Mobilitätseinschränkungen besonderen Risiken ausgesetzt. Sollte es ihnen bei einer Evakuierung nicht möglich sein, den Raum zu verlassen, ist die Feuerwehr beim Eintreffen umgehend darüber zu informieren. Die Seminar- und Vorlesungsräume sind mit Brandschutztüren ausgestattet.

Informationen zur Barrierefreiheit an der THWS stehen online zur Verfügung. Die Darstellung der baulichen Vorkehrungen sowie Barrieren für einzelne Gebäude ermöglicht Studierenden und Lehrenden eine Orientierung. Nicht alle Räume der TTHWS sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gleichermaßen geeignet. Lehrende sind bei möglichen Problemen aufgerufen, aktiv auf eine Änderung der Raumplanung hinzuwirken.

Eine Ausgrenzung von Studierenden mit Mobilitätseinschränkungen bei Exkursionen oder Auslandsbesuchen ist nicht hinzunehmen. Lehrende sind angehalten, individualisierte Lösungen zu finden und bei Bedarf, weiter Unterstützung anzufordern. Weitere Informationen zu Exkursionen und Auslandsaufenthalten stehen online zur Verfügung.

Lokale Angebote

Würzburg:
Lebenshilfe Würzburg e.V. - Beratung
Mainaustr. 38
97082 Würzburg
Telefon +49 931 780129-03
Fax +49 931 780129-29
E-Mail beratungsstelle[at]lebenshilfe-wuerzburg.de
Internet http://www.lebenshilfe-wuerzburg.de/beratungsstelle.html

Weiterführende Literatur

Leyendecker, Christoph (2005): Motorische Behinderungen, Grundlagen, Zusammenhänge und Förderungsmöglichkeiten. Stuttgart: Kohlhammer

Informationen

Charakteristika

Zu den häufigsten Augenerkrankungen gehört etwa die altersabhängige Makula-Degeneration, der Grüne Star (Glaukom), der Graue Star (Katarakt) oder eine Netzhautablösung. Neben der Ursache werden Sehstörungen anhand einer prozentualen Abstufung des Sehvermögens eingeteilt.

Ist das Sehvermögen kleiner oder gleich 30%  besteht in der Regel ein Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen bei Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinse. Beträgt das Sehvermögen 5% oder weniger wird die Sehstörung im deutschen Sozialrecht als hochgradige Sehbehinderung bezeichnet. Ab 2% "spricht man in Deutschland von praktischer oder "gesetzlicher Blindheit" mit dem Anspruch auf Landesblindengeld oder Blindenhilfe (einkommensabhängig). Blindheit (medizinisch: Amaurose ) steht für fehlende Wahrnehmung von Lichtschein." (BSVSH, 2017, Sehbehinderung nach WHO).

Mögliche Studienerschwernisse

Studienerschwernisse können besonders durch den Zugang zu Fachliteratur und Studienmaterialien hervorgerufen werden. Darüber hinaus kann eine unzureichende räumliche Kennzeichnung sowie die nicht bedarfsgerechte Präsentation von Studieninhalten Benachteiligungen hervorrufen.

Unterstützung durch Lehrende

Studienmaterialien: Blinde und sehgeschädigte Studierende profitieren von Studienmaterialien, die als barrierefreie PDF-Datei bereitgestellt werden. Wird Literatur zur Verfügung gestellt, sollte diese ebenfalls im PDF-Format hochgeladen werden. Eingescannte Texte und Bilddateien sind nicht barrierefrei, da sie nicht von Screen Readern ausgelesen werden können. PDF-Dateien können auf einem Computer mit Brailleschriftzeile oder Sprachausgabe den Bedürfnissen entsprechend wiedergegeben werden. Die THWS bietet einen E-Learning-Kurs zur Erstellung von barrierefreien PDFs an. Dieser Kurs ist derzeit nur für Angestellte und Studierende der THWS zugänglich.

Umsetzungsdienste: Unter bestimmten Bedingungen müssen Studierende Umsetzungsdienste in Anspruch nehmen. Eine Umsetzung ist meist kosten- und zeitaufwendig. Lehrende sollten daher Literaturlisten frühzeitig mitteilen und sich an diese halten. Der Katalog Sehkon der Universitätsbibliothek Dortmund bietet eine Übersicht zu barrierefrei umgesetzter Literatur im deutschsprachigen Raum. 

Zwei-Sinne-Prinzip: Alle Informationen sollten über zwei Sinne zugänglich sein (sehen, hören, fühlen), so können fehlende Sinneswahrnehmungen ausgeglichen werden. Für Blinde und Sehgeschädigte sollten insbesondere Folien, Grafiken oder Bilder verbalisiert werden. Gute Sichtverhältnisse sind durch ausreichende Beleuchtung beziehungsweise Verdunkelung sicherzustellen. Akustische Gegebenheiten sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Für Studierende mit einer Sehstörung oder Blindheit steht an der THWS die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches oder einer Fristverlängerung zur Verfügung. Als Unterstützung für die Umsetzung barrierefreier Lehre sind von der TTTHWS online Checklisten bereitgestellt. Weitere Hinweise für Lehrende können der Handreichung zur barrierefreien Hochschullehre bei Blindheit und Sehbehinderung der Philipps-Universität Marburg entnommen werden.

Lokale Angebote

Würzburg (und Schweinfurt):
Blindeninstitut Würzburg
Ohmstraße 7
97076 Würzburg
Telefon +49 931 2092-0
E-Mail info[at]blindeninstitut.de
Internet http://www.blindeninstitut.de/de/wuerzburg/rund-ums-institut/begruessung

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. - Bezirksgruppe Unterfranken-Würzburg
Juliuspromenade 40-44
97070 Würzburg
Telefon +49 931 465295-0
Fax +49 931 465295-28
E-Mail wuerzburg[at]bbsb.org
Internet https://www.bbsb.org/bbsb/bezirksgruppen/unterfranken-wuerzburg

BFW Würzburg - Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Helen-Keller-Straße 5
97209 Veitshöchheim
Telefon +49 931 9001-0
Fax +49 931 9001-105
E-Mail info[at]bfw-wuerzburg.de
Internet http://www.bfw-wuerzburg.de

DGScafe - Treffpunkt in Gebärdensprache
SMS +49 160 90177024
E-Mail ekontakt[at]dgscafe.de
Internet http://www.dgscafe.de

Informationen

Charakteristika

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) teilt Hörverluste in verschiedene Kategorien ein. So können Menschen unter einer leichten Hörschädigung, einem mittelgradigem Hörverlust, einer hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit leiden.

Die Gründe für einen Hörverlust sind vielfältig und es wird von der WHO zwischen einem angeborenen und erworbenen Hörverlust unterschieden. Unabhängig von der Ursache, hat ein Hörverlust funktionale, soziale, emotionale und ökonomische Auswirkungen auf Betroffene. (vgl. WHO, 2017, Deafness and hearing loss).

Mögliche Studienerschwernisse

Studierende mit Hörschädigung stehen oft vor dem Problem, dass Kommunikation nicht mehr funktioniert. Auf beiden Seiten können Missverständnisse entstehen. Diese führen etwa zu verpassten Terminen und wirken sich somit auf den Studienverlauf auswirken. Darüber hinaus leiden Betroffene unter soziale Folgen, die durch Ungeduld und angreifende Kommunikationsmuster verursacht werden können.

Studierende mit Hörverlust können auditive Informationen meist nur begrenzt wahrnehmen. Dies kann dazu führen, dass sie bestimmte Lehrinhalte nicht aufnehmen können. Dieser Umstand kann zum Teil durch Hilfsmittel ausgeglichen werden. Nebengeräusche beeinflussen jedoch die Effektivität von Hörgeräten und sind daher nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Teilhabe an Diskussionen kann eingeschränkt sein, wenn Wortbeiträge nicht verstärkt werden.

"Gehörlose Studierende sind in Vorlesungen, Seminaren, Übungen und anderen Lehrveranstaltungen auf die Übersetzungsarbeit von spezialisierten Gebärdensprachdolmetscher/innen angewiesen. Ertaubte und schwerhörige Studierende benötigen unter Umständen die Dienste von Dolmetscher/innen der lautsprachbegleitenden Gebärden." (Deutsches Studentenwerk, 2017, Hörbeeinträchtigungen).

Unterstützung durch Lehrende

Zwei-Sinne-Prinzip: Alle Informationen sollten über zwei Sinne zugänglich sein (sehen, hören, fühlen), so können fehlende Sinneswahrnehmungen ausgeglichen werden. Insbesondere Filme und Audiobeiträge sollten mit Untertiteln oder Gebärdensprache versehen sein.

Hilfsmittel: In der THWS stehen Infrarot-Akustikanlagen oder FM-Anlagen zur Verfügung. Mit dieser Technik ausgestattete Räume sind im Raumplanungsprogramm Sket hinterlegt. Bei Kenntnis über Mehrbedarfe sind Lehrende angehalten, die zuständigen Angestellten zu informieren und gegebenenfalls eine Raumänderung anzuregen. Darüber hinaus sind in der Gebäudedarstellung des THWS alle Räume mit Akustikanlagen aufgelistet und eine Infobroschüre zu der Akustikanlage für hörgeschädigte Studierende steht bereit.

Mikrofon: Bei Präsentationen und auch bei Diskussionen ist immer das Mikrofon zu benutzen. Fragen, Anmerkungen oder Antworten müssen gegebenenfalls wiederholt werden. Andernfalls können Beiträge nicht über die Induktionsschleife verstärkt werden.

Beleuchtung: Gute Sichtverhältnisse sind durch eine ausreichende Beleuchtung beziehungsweise Verdunkelung sicherzustellen, sodass Studierende mit Hörverlust nonverbale Informationen aufnehmen können.

Gestaltung: Lehrende sollten gut zu sehen und den Studierenden zugewandt sein, um das Lippenlesen und die Interpretation der Gestik zu erleichtern. Die Struktur des Vortrages ist transparent zu gestalten und Themenwechsel sind zu benennen. Dies macht die Einordnung der Informationen leichter.

Als Unterstützung für die Umsetzung barrierefreier Lehre sind von der THWS online Checklisten bereitgestellt. Studierende haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich oder eine Fristverlängerung zu beantragen. Weitere Informationen bieten die Tipps für schwerhörige und gut hörende Menschen im Umgang miteinander des Deutschen Schwerhörigenbund e.V..

Lokale Angebote

Regionale Angebote, HNO-Ärzte und Akustiker können online über die gängigen Suchmaschinen gefunden werden.

Entwicklungsstörungen

Informationen zur Autismus-Spektrum-Störung

Charakteristika

Autismus wird im ICD-10 als tiefgreifende Entwicklungsstörung klassifiziert und tritt zumeist bereits im frühkindlichen Alter auf. Eine klare Unterteilung in spezielle Formen oder Diagnosen von Autismus ist jedoch problematisch. "Daher wird heute der Begriff der "Autismus-Spektrum-Störung" (ASS) als Oberbegriff für das gesamte Spektrum autistischer Störungen häufig verwendet" (Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus, 2017, Was ist Autismus). Eine komprimierte Zusammenfassung von Informationen zum Thema Autismus kann dem Flyer "Was ist Autismus?" des Bundesverbandes zur Förderung von Menschen mit Autismus entnommen werden.

Das Asperger-Syndrom ist von anderen Autismus-Spektrum-Störungen abzugrenzen, da oft keine Entwicklungsverzögerung in der Sprache oder der kognitiven Entwicklung vorliegt. In der sozialen Interaktion und psychomotorischen Entwicklung kann es jedoch zu Beeinträchtigungen kommen. Kurzfilm über das Asperger-Syndrom "Schwebeteilchen"

Mögliche Studienerschwernisse

Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störungen sind oft durch die Studienaufnahme vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Im Vergleich zu Studierenden ohne Beeinträchtigung wirken sich Fragen zum selbstständigen Wohnen, zur Gesundheit, zu sozialen Kontakten, zu Sexualität und zu Stressbewältigung qualitativ anders aus.

Darüber hinaus können etablierte Formen des Lernens und didaktische Ansätze das Studierenden für Menschen mit ASS erschweren. Besonders die sensorische Wahrnehmung kann sich im Studienalltag negative auf den Lernerfolg auswirken. Videobeispiel: Sensorische Problemstellungen

Unterstützung durch Lehrende

Für Studierende mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung steht an der THWS die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches oder einer Fristverlängerung zur Verfügung. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten können den Leitfäden des EU-Projekts Autism&Uni entnommen werden:

Lokale Angebote

Würzburg:
Autismus Kompetenzzentrum Unterfranken
Lindleinstraße 16
97080 Würzburg
Telefon +49 931 25080-284
Fax +49 931 25080-283
E-Mail info[at]autismus-unterfranken.de
Internet https://www.autismus-unterfranken.de

Universitätsklinikum Würzburg - Spezialambulanz Autismus
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Margarete-Höppel-Platz 1
97080 Würzburg
Telefon +49 931 201-77800

Schweinfurt:
Autismus Kompetenzzentrum Unterfranken
Rathaus (Zimmer 314)
Markt 1
97421 Schweinfurt
Telefon +49 931 25080-284
Fax +49 931 25080-283
E-Mail info[at]autismus-unterfranken.de
Internet https://www.autismus-unterfranken.de

Weiterführende Literatur

Bundesverband Autismus Deutschlang e.V. (2009): Autismus und Studium - Leitlinien und Handlungsempfehlungen

Informationen zu Legasthenie und Dyskalkulie

Charakteristika

Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) und Dyskalkulie (Rechenschwäche) sind Lernstörungen die zu den Entwicklungsstörungen gezählt werden. Sie beginnen bereits im Kleinkindalter oder in der Kindheit. "Es handelt sich um Störungen, bei denen die normalen Muster des Fertigkeitserwerbs von frühen Entwicklungsstadien an gestört sind. Dies ist nicht einfach Folge eines Mangels an Gelegenheit zu lernen; es ist auch nicht allein als Folge einer Intelligenzminderung oder irgendeiner erworbenen Hirnschädigung oder -krankheit aufzufassen." (ICD-10, 2017, F81.-).

Mögliche Studienerschwernisse

Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen ziehen oft Misserfolge nach sich. Obwohl Studierende Begabungen in bestimmten Bereichen haben, können sie diese nicht immer entfalten. Unverständnis kann Studierende verunsichern und Vorurteile beeinträchtigen das Selbstwertgefühl. Eine eingeschränkte Lernmotivation und verminderte Freude am Lernen kann die Folge sein. "Das Gefühl des Misserfolges und Versagensängste können emotionalen Stress, Aggressionen, Unlust, Schulangst oder psychosomatische Beschwerden (zum Beispiel Bauchweh oder Übelkeit) nach sich ziehen" (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., 2017, Symptomatik).

Unterstützung durch Lehrende

Lehrende sind angehalten, diese Entwicklungsstörungen nicht mit "Faulheit" oder "Dummheit" gleichzusetzen. Vielmehr sind die intellektuellen Fähigkeiten von Studierenden, die unabhängig von der Einschränkung bestehen, anzuerkennen. Nach Möglichkeit sollte Studierenden mehr Zeit zugestanden werden, da sie durch die Lernstörung einen höheren Zeitaufwand zum Lesen, Verarbeiten von Informationen und Verfassen von Texten benötigen. Gegebenenfalls ist eine weitere Unterstützung durch elektronische Korrekturhilfen oder Assistenzen notwendig.

Für Studierende mit einer diagnostizierten Legasthenie oder Dyskalkulie steht an der THWS die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches oder einer Fristverlängerung zur Verfügung. Derzeit liegen jedoch noch keine Informationen oder Hinweise zu der Ausgestaltung des Nachteilsausgleiches vor.

Lokale Angebote

Regionale Angebote und Therapiemöglichkeiten können online über die gängigen Suchmaschinen gefunden werden.

Krankheiten des Nervensystems

Informationen zu Epilepsie

Charakteristika

"Epilepsien sind neurologische Erkrankungen mit einem äußerst vielfältigen Erscheinungsbild. Deshalb wird in der Regel nicht von der Epilepsie, sondern von den Epilepsien gesprochen. Um eine Epilepsie genau beschreiben zu können, ist es wichtig, zwischen dem Krankheitsbild als solchem (der Epilepsieform) und den Symptomen der Erkrankung (den epileptischen Anfällen) zu unterscheiden." (Deutsche Epilepsievereinigung, 2018, Krankheitsbild)

Mögliche Studienerschwernisse

Eine epileptische Erkrankung darf nicht zum Ausschluss von einem bestimmten Studiengang führen. Nichtsdestotrotz kann es zu bestimmten Einschränkungen bei der Berufsausübung kommen. Eine ausführliche Studienberatung in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin sollte daher in Anspruch genommen werden.

Unterstützung durch Lehrende

Studierende können allgemeine Regelungen zum Ausgleich von Nachteilen wie den Härtefallantrag, die Fristverlängerung, den Nachteilsausgleich oder die Krankschreibung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus steht ihnen gegebenenfalls Unterstützung in Form von Eingliederungshilfe oder Studienassistenz zur Verfügung.

Krampfanfall/Epileptischer Anfall

Wenn Studierende mit Epilepsie an Lehrveranstaltungen teilnehmen sind Lehrende angehalten, mögliche individuelle Bedarfe mit ihnen abzusprechen, um im Notfall angemessen reagieren zu können. Studierende können Auskunft zur gesundheitlichen Situation und Hinweise zum Umgang mit der Erkrankung geben.

Epileptische Anfälle können unterschiedlich ausfallen. "In der Regel erfordert ein einzelner epileptischer Anfall keine medizinische Hilfe und ist kein Notfall: Er schädigt das Gehirn nicht und hört in aller Regel von selbst wieder auf. Wird ein epileptischer Anfall miterlebt, sollte seine Dauer mit Hilfe einer Uhr festgehalten werden" (Deutsche Epilepsievereinigung, 2013, Erste Hilfe). Gegenstände und Möbel, die Verletzungen verursachen könnten, sind nach Möglichkeit zu beseitigen. Stürzen ist vorzubeugen, wobei keinesfalls gewaltsam auf Betroffene eingewirkt werden sollte. Ecken oder Kanten können bei Bedarf gepolstert werden. Betroffene sollten nicht alleine gelassen werden. Darüber hinaus sind Lehrende angehalten, ein mögliches Ruhebedürfnis von Studierenden nach Anfällen zu respektieren und bei Bedarf, ihre Privatsphäre sicherzustellen.

Ein Notarzt (Telefon 112) sollte erst in folgenden Situationen benachrichtigt werden:

  • Wenn der Anfall länger als 5 Minuten andauert. Es könnte sich um einen status epilepticus handeln.
  • Wenn sich der Anfall innerhalb einer Stunde wiederholt oder wenn das Bewusstsein nicht wiedererlangt wird.
  • Bei Unsicherheiten und wenn innere Verletzungen oder Brüche nicht ausgeschlossen werden können.
  • Wenn unklar ist, ob es sich um einen epileptischen Anfall handelt. Es könnte auch ein Herzanfall vorliegen.
  • Wenn es sich um einen erstmalig auftretenden Anfall handelt. Ein Krampfanfall kann ein Symptom für andere Erkrankungen sein.
  • Wenn Betroffene blau anlaufen oder nicht mehr atmen.

"Wenn der Notarzt gerufen wird, sollte unbedingt Ruhe bewahrt werden. Insbesondere ist der Ort, an dem sich der Anfall ereignet, genau zu beschreiben und der Notarzt darauf hinzuweisen, dass es sich vermutlich um einen epileptischen Anfall handelt" (Deutsche Epilepsievereinigung, 2015, Epilepsie und Erste Hilfe).

Manche Menschen mit Epilepsie benötigen eine Notfallmedikation, die zur Unterbrechung eines status epilepticus verabreicht werden kann. Die Verabreichung darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Nach Möglichkeit sollten Betroffene vorab der Behandlung zugestimmt haben.

Lokale Angebote

Würzburg:
Universitätsklinikum Würzburg
Ambulanz für Epilepsie
Terminvereinbarung bei Frau Bonic: Mo. - Do. ab 13:30 Uhr
Telefon +49 931 201 23529
Internet http://www.neurologie.ukw.de/fuer-patienten/ambulante-sprechstunden/epilepsie.html

Juliusspital
Epilepsie Beratung Unterfranken
Juliuspromenade 19
97070 Würzburg
Telefon +49 931 393-1580
Fax +49 931 393-1582
E-Mail epilepsieberatung[at]juliusspital.de
Internet https://www.juliusspital.de/epilepsieberatung/index.html

Schweinfurt:
Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt
Neurologische Klinik
Gustav-Adolf-Str. 8
97422 Schweinfurt
Telefon +49 9721 720 2153
Internet http://www.leopoldina-krankenhaus.com/medizin-pflege/kliniken-fachabteilungen/neurologische-klinik/schwerpunkte/

Weiterführende Literatur

Krämer, Günter (2013): Epilepsie - die Krankheit erkennen, verstehen und gut damit leben. Stuttgart: Trias
Landesverband Epilepsie Bayern e.V. (2017): Epilepsie in der Schule - alles klar?!. Nürnberg
Lengert, Brigitte (2011): Epilepsie und Studium. Berlin: Verlag Epilepsie 2000

Hinweis

Die bereitgestellten Informationsmaterialien dienen zur leichteren Orientierung für Lehrende und Studierende der THWS. Sie sind keine vollständige Darstellung von Krankheitsbildern und Interventionsmöglichkeiten. Es kann kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität geltend gemacht werden.

Bechstein, Manfred (2010): Psychomotorik. Dortmund

BSVSH (2017): Sehbehinderung nach WHO. URL: <http://www.bsvsh.org/index.php?menuid=58&reporeid=52> (Stand: 19.12.2017)

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (2017): Symptomatik. URL: <https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie/symptomatik.html> (Stand: 20.12.2017)

Deutsche Epilepsievereinigung (2018): Krankheitsbild. URL: <http://www.epilepsie-vereinigung.de/epilepsie/krankheitsbild/> (Stand 20.12.2017)

Deutsche Epilepsievereinigung (2015): Epilepsie und Erste Hilfe. URL: <http://www.epilepsie-vereinigung.de/wp-content/uploads/2015/07/Epilepsie-und-Erste-Hilfe.pdf> (Stand: 20.12.2017)

Deutsches Studentenwerk (2017): Hörbeeinträchtigungen. URL: <https://www.studentenwerke.de/de/content/h%C3%B6rbeeintr%C3%A4chtigungen-technische-und-personelle-unterst%C3%BCtzung> (Stand: 20.12.2017)

DGBS (2016): Bipolare Störungen - Eine Erkrankung mit zwei Gesichtern. URL: <https://dgbs.de/fileadmin/user_upload/PDFs/DGBS_Materialien/DGBS_Informationen_zur_Erkrankung_2016.pdf> (Stand: 18.12.2017)

DHS (2018): Ess-Störungen. URL: <http://www.dhs.de/suchtstoffe-verhalten/ess-stoerungen.html> (Stand: 04.01.2018)

Dörner, Klaus (2009): Irren ist Menschlich - Lehrbuch der Psychiatrie und Psychotherapie. Bonn: Psychiatrie-Verlag

ICD-10 (2017): ICD-10-GM-2017. URL: <http://www.icd-code.de/icd/code/ICD-10-GM.html> (Stand: 18.12.2017)

Middendorff, Elke u.a. (2016): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016 -21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Bonn/Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Universität Kassel (2016): Jenseits von Barrieren lehren! Dozentenbroschüre. URL: <https://www.uni-kassel.de/themen/fileadmin/datas/themen/studium_behinderung/Leitfaden/barrierefrei_Dozentenbrosch %C3%BCre_StuB_A5.pdf> (Stand: 20.12.2017)

WHO (2017): Deafness and hearing loss. URL: <http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs300/en/> (Stand: 20.12.2017)