Studierende der FHWS auf einer Wiese, c Jonas Kron

Beratungsangebote für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die kostenlose individuelle Beratung erfolgt vertraulich und nach Vereinbarung und wird überwiegend im Zuge der bereits bestehenden Beratungsangebote der THWS angeboten. Die Beraterinnen und Berater unterstützen Studieninteressierte und Studierende mit psychischer Erkrankung, chronisch somatischer Erkrankung, Sehbeeinträchtigung oder Blindheit, Mobilitäts- und Bewegungsbeeinträchtigung, Teilleistungsstörung, Hörbeeinträchtigung oder Gehörlosigkeit und Sprach- oder Sprechbeeinträchtigung und sind für besondere Belange sensibilisiert.

Allgemeine Studienberatung

Die Allgemeine Studienberatung bietet als zentrale Anlaufstelle für Studierende mit Beratungsbedarf Angebote für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung an. Folgende Beratungsangebote werden spezifisch auf die Bedarfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ausgerichtet:

  • Finanzierung des Studiums und von Mehrbedarfen
  • Handlungsoptionen bei behinderungs- oder erkrankungsbedingten Problemen im Studienverlauf
  • Soziale Teilhabe am Hochschulleben
  • Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden und Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Hilfsmittelbeschaffung
  • Informationen zu Behindertengerechtem Wohnen und bei Mobilitätsbedürfnissen
  • Vermittlung zu lokalen Angeboten und institutioneller Hilfe (Pflege, Rehabilitations- und Eingliederungshilfen)

Beauftragter für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Über die Allgemeine Studienberatung hinausgehend können Fragestellungen und Beratungsanfragen per E-Mail studierenmitbehinderung[at]thws.de an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung gerichtet werden. Nach Möglichkeit sollten zuvor die bestehenden Beratungsangebote an der Hochschule ausgeschöpft werden. Der Behindertenbeauftragte berät den Prüfungsausschuss zu Belangen von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und verfasst auf Anfrage Stellungnahmen. Dies beinhaltet insbesondere folgende Themenbereiche:

Studentisches Gesundheitsmanagement (Prävention – Unterstützung – Weitervermittlung)

Das Studentische Gesundheitsmanagement der THWS bietet eine zentrale Anlaufstelle in Würzburg und Schweinfurt, die Studierende in Gesundheitsfragen unterstützt und bedarfsgerecht weitervermittelt.

Ziel des Angebots ist es dabei, durch Prävention und frühzeitige Intervention die physische und psychische Gesundheit der Studierenden an der THWS zu verbessern und zu erhalten.

Der Bedarf Studierender im Hinblick auf gesundheitsfördernde Angebote ist groß und hat sich durch die Pandemie noch verschärft.

Das Studentische Gesundheitsmanagement bietet hierfür zahlreiche Möglichkeiten, um Studierende bei Fragen und Problemen zur Seite zu stehen:

  • Lösungsorientiere Kurzberatung auf Basis einer ganzheitlichen Betrachtung von Gesundheit (physisch, psychisch, sozial)
  • Weitervermittlung an interne Anlaufstellen der Hochschule und an regionale Angebote
  • Durchführung gesundheitsbezogener Veranstaltungen und Gruppenprogramme
  • Hochschulinterne Vernetzung

Zur Seite des studentischen Gesundheitsmanagements der THWS

Studienfachberatung

Die Studienfachberatung als dezentrales Beratungsangebot für Studierende berät zu fachgebunden Themen. Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung werden grundsätzlich auch von der Studienfachberatung betreut. In allen Beratungsfeldern können behinderungs- und erkrankungsbedingte zusätzliche Beratungsbedarfe entstehen, die von den fachbezogenen BeraterInnen der einzelnen Studienprogramme abgedeckt werden müssen. Dies betrifft unter anderem die

  • Erstellung individueller Studienverlaufspläne
  • Beratung zu Exkursionen, Praktika und Auslandsaufenthalten

Beratung bei Studienabbruch

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung studieren im Durchschnitt ca. ein Semester länger als Studierende ohne Studienerschwernis. Darüber hinaus führt eine erhöhte Studienerschwernis zu gesteigerter Diskontinuität im Studium (vgl. Middendorff, E. u.a., 2012, S. 461 ff.). Der Beratung bei Studienabbruch fällt in diesem Sinne eine zentrale Rolle zu und sie ist sich der Mehrbelastung für betroffene Studierende bewusst.

Hochschulservice Studium/Prüfungsausschuss

Der Hochschulservice Studium leitet bei der Beantragung eines Nachteilsausgleiches den Antrag von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung an den Prüfungsausschuss weiter. Ihm obliegt die formale Prüfung von Anträgen auf Ausgleichmöglichkeiten. Darüber hinaus werden Studierende in Kooperation mit der Allgemeinen Studienberatung zu Anforderungen beim Studieneinstieg beraten.

Externe Beratungsangebote in Würzburg und Schweinfurt

Darüber hinaus haben Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die Möglichkeit, sich extern beraten zu lassen: