Finanzielle Schwierigkeiten
Damit Studierende finanziell sorgenfrei die eigene Ausbildung bestreiten können, gibt es eine Reihe von Hilfestellungen in Form von staatlichen Leistungen, Studiendarlehen und Stipendien. Hier finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Fördermittel und Anlaufstellen.
Staatliche Fördermittel
BAföG
Das BAföG kann schriftlich auf dafür vorgesehenen Formblätter beantragt werden. Zuständig dafür ist das Studentenwerk. Die Antragstellung lässt sich zeitgleich mit der Immatrikulation bewerkstelligen. Es gilt zu beachten, dass die Bearbeitungszeit bis zu sechs Wochen dauern kann. Die Höhe des Bafögs ist nicht eindeutig festgelegt. Ausgehend von einem festgesetzten Bedarfssatz, werden das Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners, sowie das eigene Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
Elternunabhängiges BAföG:
Unter bestimmten Voraussetzungen, kann man BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern erhalten. Möglich ist dies, wenn:
- man bereits fünf Jahre erwerbstätig war, darunter zählt auch Leistungsbezug von der Bundesagentur für Arbeit, als auch Zivil- und Wehrdienst.
- man eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat und danach drei Jahre berufstätig war
- man älter als 30 Jahre ist
Informationen rund ums BAföG:
Studentenwerk Würzburg
Amt für Ausbildungsförderung
Am Studentenhaus
97072 Würzburg
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag, 10.00 - 13.00 Uhr, alle Räume
Dienstag, 10:00 - 13:00 Uhr und Donnerstag, 13.00 - 15.00 Uhr, nur in Raum A 101
Wohngeld
Das Wohngeld dient als Zuschuss zur Miete und kann beim Sozialamt, Wohnungsamt oder auch dem Bürgeramt beantragt werden. Auf Wohngeld haben lediglich diejenigen Anspruch, die kein BAföG und keine so genannten Transferleistungen, wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten.
Das Wohngeld wird nur gewährt, wenn die Wohnung nicht zu teuer ist. Man muss regelmäßige Einkünfte (z. B.: Nebenjob, finanzielle Hilfe der Eltern) nachweisen, die dem Bedarf für bedarfsgerechte Grundsicherung laut SGB XII entsprechen. Ist dies nicht der Fall, gehen die Behörden davon aus, dass man falsche Angaben gemacht hat und unter Umständen Einkommen.
Wohnungskostenzuschuss
Der Wohnkostenzuschuss ist ein Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung. Studierende können in bestimmten Fällen bei der ARGE diesen Wohnkostenzuschuss beantragen. Dies lohnt sich besonders dann, wenn Ihre Eltern Sozialhilfe/ALG II Empfänger sind und Sie noch bei ihnen wohnen. Grundsätzlich muss sowohl Ihr Einkommen als auch Ihr eigenes Vermögen sehr gering sein, um einen Zuschuss erhalten zu können. Weiterhin muss die Miete angemessen (nicht zu teuer) sein.
Studienkredite
BAföG Bankdarlehen
Das BAföG Bankdarlehen dient als Hilfe zum Studienabschluss. Es kann zur Finanzierung eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums beantragt werden. Dazu gehören auch Masterstudiengänge oder ein postgraduales Diplomstudium. Wenn Sie aufgrund der Studiendauer nicht mehr BAföG berechtigt sind, können Sie das BAföG Bankdarlehen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder den Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt beantragen.
Für diese Beantragung ist ein normaler BAföG-Antrag ausreichend. Das BAföG Amt entscheidet daraufhin, ob und in welcher Höhe die Förderung bereitgestellt wird. Das BAföG Bankdarlehen wird für höchstens 12 Monate gewährt, verlangt keine Sicherheiten und bietet sehr günstige Zinskonditionen an. Mit dem Erhalt des Bewilligungsbescheides erhalten Sie ein Vertragsangebot der KfW Förderung, welches Sie innerhalb eines Monats annehmen müssen.
Studienkredit der KfW Förderbank
Dieser Kredit ist zinsgünstig, unabhängig vom Einkommen der Eltern und verlangt keine Sicherheiten oder Bürgschaften. Er richtet sich an diejenigen Studierenden, die sich in einem Erststudium befinden oder eines aufnehmen wollen, und wird höchstens 10, in Ausnahmefällen 14 Semester gewährt. Wer unter 30 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder ein(e) seit Jahren in Deutschland lebende(r) EU-Bürger(in) bzw. deren Angehörige(r) ist, kann einen Kreditantrag beim Studentenwerk, einigen Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken stellen. Sie erhalten den Kredit auch, wenn Sie sich in einem BA-Studium mit anschließenden MA-Studium befinden. Die monatliche Höchstrate ist von der Höhe der Lebenshaltungskosten abhängig. Der darauf erhobene Zinssatz ist variabel und wird auf Basis der European Interbank Offered Rate (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten erhoben. Die Tilgungsrate kann auf bis zu 25 Jahre ausgedehnt werden.
Anlaufstellen in Würzburg
Diakonie Würzburg: Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit
- Sozialrechtliche Beratung zur Durchsetzung ihrer Ansprache
- Informationen zu gesetzlichen Ansprüchen und Sozialleistungen
- Auskunft über Angebote, soziale Dienste und Selbsthilfegruppen
- Unterstützung beim Erstellen von Anträgen z.B. Bürgergeld, Wohngeld
- Hilfe bei Umgang mit Behörden/ Ämtern
- Assistieren bei der Organisation ganz praktischer Hilfen
Friedrich-Ebert-Ring 24
97072 Würzburg
Tel.: 0931 80487-47
Fax: 0931 80487-32
E-Mail: info.kasa[at]diakonie-wuerzburg.de
Caritas Würzburg: Allgemeiner Sozialdienst
- Information über Hilfen in finanziellen Notlagen, bei drohendem Wohnungsverlust usw.
- Auskunft über rechtliche und finanzielle Ansprüche
- Unterstützung in Behördenangelegenheiten
- Telefonberatung
- Persönliche Beratungsgespräche
Caritasverband
Allgemeiner Sozialdienst
Röntgenring 3
97070 Würzburg
Tel.: 0931 38658-450 /-451
E-Mail: asd(at)caritas-wuerzburg.org
http://www.caritas-wuerzburg.org/einrichtungen/allgemeiner-sozialdienst/
Christophorus Gesellschaft
- Schuldner- und Insolvenzberatung
- Beratung im Hinblick auf Existenzsicherung
- Begleitung auch bei gerichtlichen Verfahren
Neubaustraße 40 97070 Würzburg
Tel.: 0931 322-413
E-Mail: info(at)christopherus.com
http://christophorus-wuerzburg.de/index.php?id=17
Anlaufstellen in Schweinfurt
Caritas Schweinfurt: Allgemeiner sozialer Beratungsdienst
- Beratungsgespräche und Hausbesuche zur Klärung der Situation
- Information über gesetzliche Ansprüche, wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld etc.
- Kontaktaufnahme und Begleitung zu Behörden
- Unterstützung beim Stellen von Anträgen
- Information über ambulante und stationäre Hilfen im Alter
- Vermittlung weiterer Hilfsangebote
Deutschhöferstraße 7
97422 Schweinfurt
Tel.: 09721 7158-25
E-Mail: asbd(at)caritas-schweinfurt.de
http://caritas-schweinfurt.kirchenserver.info/dienste-und-einrichtungen/allgemeiner-sozialer-beratungsdienst
Diakonie Schweinfurt: Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit
- Klärung und Ordnung der Situation
- Informationen über spezielle Einrichtungen und Beratungsstellen
- Begleitung während des gesamten Wegs zur Problemlösung
An den Schanzen 6
97421 Schweinfurt
Tel: 09721 2087-102
Fax: 09721 2087-117
E-Mail: sozialdienst(at)diakonie-schweinfurt.de