Rein in die Hörsäle
Allgemeine Information
rein-in-die-hörsäle ist eine Initiative der Frauenbeauftragten der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern. Qualifizierten Frauen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich für die Berufung auf eine Hochschulprofessur weiter zu qualifizieren. Ein erster Schritt ist die Übernahme eines Lehrauftrages. Im Rahmen dieses „Programms zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ stellt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Haushaltsmittel für Lehraufträge bereit.
Im Rahmen des Programms erhalten Sie Unterstützung,
- wenn Sie sich für eine Professur an einer Hochschule interessieren
- wenn Sie mehr über den Beruf der Professorin an einer Hochschule erfahren wollen
- wenn Sie einen Lehrauftrag an einer Hochschule in Bayern übernehmen wollen und Sie sich einen Überblick über die Hochschulen in Bayern verschaffen wollen
- wenn Sie Ihre persönlichen Chancen für eine Karriere an der Hochschule abschätzen wollen
Mehr Infos: www.lakof-bayern.de
Zielgruppe
rein-in-die-hörsäle richtet sich an besonders befähigte Frauen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die eine Karriere als Hochschulprofessorin anstreben. Diese sollen bereits über eine hierfür einschlägige Berufserfahrung verfügen, promoviert oder bald promoviert sein und nur noch Lehrerfahrungen benötigen, um berufungsfähig zu werden. Eine Förderung von Lehrkräften für besondere Aufgaben und von Frauen, die bereits über ausreichende Lehrerfahrungen verfügen, erfolgt nicht, da dies nicht den Förderkriterien des Lehrauftragsprogramms entspricht.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Für Fragen rund um das Programm rein-in-die-hörsäle stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
- Frauenbeauftragte unserer Hochschule
- Projektkoordinatorin für BayernMentoring und
Lehrauftragsprogramm "rein-in-die-hörsäle"
Dr. Petra Scheer
Büro der Landessprecherin
Postfach 120327
93025 Regensburg
Tel +49 941 943-9729
E-Mail petra.scheer[at]oth-regensburg.de
Voraussetzungen für die Gewährung einer Lehrauftragsförderung
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel, werden Anträge in der nachfolgenden Reihenfolge genehmigt:
Gruppe I.
Erstanträge von Bewerberinnen, bei denen eine Berufungsfähigkeit auf einem Lehrgebiet nach Abschluss der Förderung generell möglich erscheint, d. h. wenn alle Voraussetzungen (a bis d) erfüllt werden können.
a) Die Bewerberin muss ihre besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachweisen, in der Regel durch die Promotion oder andere gleichwertige wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen (Auszeichnungen/Preise). Dabei muss die Promotion noch nicht abgeschlossen sein.
b) Die Bewerberin muss über eine mehrjährige (davon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule verbrachte) qualifizierende Berufspraxis verfügen, die für eine Hochschulprofessur einschlägig ist.
c) Die Bewerberin muss über einen überdurchschnittlichen Hochschulabschluss verfügen.
d) Die Bewerberin verfügt noch nicht über ausreichende Lehrerfahrung.
Gruppe II.
Folgeanträge von Bewerberinnen, welche alle Voraussetzungen a) bis d) aus Gruppe I erfüllen
Gruppe III.
Erstanträge von Bewerberinnen, bei denen eine Berufungsfähigkeit auf einem Lehrgebiet nach Abschluss der Förderung generell möglich erscheint, aber die Voraussetzungen a) bis d) aus Gruppe I nicht vollständig erfüllt werden. (Priorität von a) nach d))
Gruppe IV.
Folgeanträge von Bewerberinnen, bei denen eine Berufungsfähigkeit auf einem Lehrgebiet nach Abschluss der Förderung generell möglich erscheint, aber die Voraussetzungen a) bis d) aus Gruppe I nicht vollständig erfüllt werden. (Priorität von a) nach d))
Gruppe V.
Anträge von Bewerberinnen, welche alle Voraussetzungen a) bis d) aus Gruppe I erfüllen, auf einen Lehrauftrag im Rahmen einer Gastdozentur.
Auswahlverfahren
I. Erstes Auswahlverfahren
Das erste Auswahlverfahren einer Lehrbeauftragten für einen entsprechenden Lehrauftrag, liegt bei der jeweiligen Hochschule. Dies gilt ebenso für die Einholung und Prüfung der üblichen Nachweise und Unterlagen. Durch die Hochschule werden die Frauen, die sich für einen Lehrauftrag bewerben, nach ihren fachlichen Leistungen, ihrer Persönlichkeit und ihrem Engagement beurteilt.
II. Antrag auf Förderung
Der Kanzler/die Kanzlerin der Hochschule stellt einen Antrag auf Förderung einer bestimmten Lehrbeauftragten und leitet diesen über die Frauenbeauftragte der antragstellenden Hochschule, an die LaKoF Bayern weiter.
III. Vorauswahl
Unter den Bewerbungen wird durch die Frauenbeauftragte der jeweiligen Hochschule, eine Vorauswahl getroffen. Hierbei wird darauf geachtet, dass die Unterlagen den Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen und die Bewerberinnen, nach Aktenlage, in der anschließenden Vergabekonferenz eine reelle Chance haben.
IV. Vergabekonferenz
Hier werden die Bewerberinnen von Mitgliedern eines unabhängigen Auswahlausschusses in einem objektivierenden Verfahren ausgewählt. Die Auswahl der Lehrbeauftragten findet anhand der eingereichten Unterlagen und der genannten Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung statt. Die Auswahljury der Vergabekonferenz besteht aus Mitgliedern der LaKoF Bayern bzw. aus beauftragten qualifizierten Mitgliedern einer Hochschule (Kanzler(in), Leitung des Auslandsamtes, Mitglieder der Beratungsstelle für Stipendien).
V. Zusage/Absage
Über eine Förderung des Lehrauftrags werden der Kanzler/ die Kanzlerin sowie die / der Frauenbeauftragte der antragstellenden Hochschulen umgehend informiert. Die Hoch- schulen leiten an die involvierten Stellen im Haus, die Informationen weiter, ob und in welchem Umfang der Lehrauftrag stattfindet. Sofern die Bewerberin ihre E-Mail Adresse angegeben hat, wird diese ebenfalls darüber informiert. Gründe für die Annahme oder die Ablehnung werden nicht mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Förderung besteht nicht.
Antragstellung
Eine Lehrauftragsförderung kann nur auf Antrag gewährt werden. Diese sind zeitnah bei der Frauenbeauftragten der antragstellenden Hochschule abzugeben.
Erstanträgen sind folgende Formulare beizulegen:
- Antragsformular der Hochschule
- Beurteilungsblatt der Frauenbeauftragten
- Bewerberinnenformblatt
- Unterlagen der Bewerberin:
• Lebenslauf mit bisheriger wissenschaftlichen und beruflichen Praxis
• maßgebliche Zeugnisse
• Nachweis der besonderen Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit: Promotion/Promotionszulassung oder bei besonderer künstlerischer Qualifikation Veröffentlichungen, renommierte Auszeichnungen, Preise, Wettbewerbe und ggf. die durch ein Gutachten von einer Hochschulprofessorin/ eines Hochschulprofessors bestätigte Kopie der Künstlersozialkassenbeiträge als Nachweis der Freiberuflichkeit
Bei Folgeanträgen ist nur das Antragsformular der Hochschule einzureichen. Alle Formulare zur Antragsstellung und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.frauenfh.de/frauenprogramme/rein-in-die-hoersaele/lehrauftragsprogramm.html
Antragstellung
Eine Lehrauftragsförderung kann nur auf Antrag gewährt werden. Diese sind zeitnah bei der Frauenbeauftragten der antragstellenden Hochschule abzugeben.
Erstanträgen sind folgende Formulare beizulegen:
- Antragsformular der Hochschule
- Beurteilungsblatt der Frauenbeauftragten
- Bewerberinnenformblatt
- Unterlagen der Bewerberin:
• Lebenslauf mit bisheriger wissenschaftlichen und beruflichen Praxis
• maßgebliche Zeugnisse
• Nachweis der besonderen Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit: Promotion/Promotionszulassung oder bei besonderer künstlerischer Qualifikation Veröffentlichungen, renommierte Auszeichnungen, Preise, Wettbewerbe und ggf. die durch ein Gutachten von einer Hochschulprofessorin/ eines Hochschulprofessors bestätigte Kopie der Künstlersozialkassenbeiträge als Nachweis der Freiberuflichkeit
Bei Folgeanträgen ist nur das Antragsformular der Hochschule einzureichen. Alle Formulare zur Antragsstellung und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.frauenfh.de/frauenprogramme/rein-in-die-hoersaele/lehrauftragsprogramm.html
Dauer und Umfang der Förderung
Die Förderung wird zunächst für ein Semester gewährt. Eine Verlängerung durch erneute Bewerbung um jeweils ein Semester ist möglich, steht aber unter dem Vorbehalt der Beantragung einer Verlängerung sowie der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Die maximale Förderung beträgt 4 Semester. Wenn ein Antrag aufgrund unzureichender Berufungsfähigkeit zweimal hintereinander von der LaKoF Bayern abgelehnt wurde, kann kein weiterer Antrag gestellt werden.
Es werden im Rahmen einer Gastdozentur max. 2.500 Euro pro Semester und Lehrauftrag sowie max. 500 Euro Fahrtkosten genehmigt. Als Gesamtbudget werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.