Auskunftserteilung aus den Hochschulmatrikeln an Dritte

Die Auskunftserteilung aus den Hochschulmatrikeln unterliegt den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Daher werden solche Auskünfte grundsätzlich nur an die Betroffenen selbst erteilt. Eine Auskunftspflicht an Dritte besteht daher regelmäßig nicht. An Dritte können solche Auskünfte nur unter den rechtlichen Voraussetzungen des Bayerisches Datenschutzgesetzes erteilt werden und wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Antrag auf Auskunftserteilung ist formlos in deutscher oder englischer Sprache bei der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt eingegangen. Der Antrag muss die Kontaktdaten des Antragstellers und der betroffenen Person sowie den Zweck der Antragstellung eindeutig erkennen lassen. Der Antrag muss eigenhändig unterzeichnet sein.
  2. Dem Antrag ist die formgebundene und eigenhändig unterschriebene Einverständniserklärung der betroffenen Person beizulegen.
  3. Die Erstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist nach Bayerischem Kostengesetz eine gebührenpflichtige Amtshandlung, für die Kosten in Höhe von 30,- € erhoben werden.
    Dieser Betrag wird Ihnen nach Eingang des Antrags in Rechnung gestellt. Insofern ist es notwendig, mit dem Antrag die genaue Rechnungsanschrift zu übermitteln, an welche die Zahlungsaufforderung adressiert werden kann.


Antrag und Einverständniserklärung senden Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder postalisch an:

Für Studiengänge in Würzburg

Technische Hochschule
Würzburg-Schweinfurt
Hochschulservice Studium
Münzstr. 12
D-97070 Würzburg

Für Studiengänge in Schweinfurt

Technische Hochschule
Würzburg-Schweinfurt
Hochschulservice Studium
Ignaz-Schön-Str. 11
D-97421 Schweinfurt

Bitte beachten Sie: Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Wird der Ihnen nach Antragseingang in Rechnung gestellte Betrag nicht fristgerecht geleistet, kann die Hochschule den Antrag als zurückgenommen werten.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Antrags in Spitzenzeiten mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Von zwischenzeitlichen Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.