Studierende der FHWS, c Jonas Kron

Bewerbung für das Studium an unserer Hochschule

Die Bewerbung für ein Studium an unserer Hochschule erfolgt grundsätzlich über das THWS CampusPortal.

Für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (NC) müssen Sie sich vorher online bei Hochschulstart registrieren.


Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025  läuft für nicht zulassungsbeschränkte, englischsprachige Studiengänge vom 15.10.2024 bis 15.12.2024 und im übrigem vom 15.11.2024 bis 15.01.2025.

Genauere Informationen ersehen Sie im THWS CampusPortal.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen

In den Studiengängen Architektur und Kommunikationsdesign findet eine Eignungsprüfung statt.
Nähere Informationen zur Eignungsprüfung Architektur.
Nähere Informationen zur Eignungsprüfung Kommunikationsdesign.

Gaststudierende können sich in der Regel nur für Vorlesungen immatrikulieren. Die Teilnahme an sonstigen Lehrveranstaltungen ist nur insoweit möglich, als dadurch das Studium der ordentlich Studierenden nicht beeinträchtigt wird.
Bitte informieren Sie sich vor der Immatrikulation beim zuständigen Dozenten, ob eine Teilnahme möglich ist. Sprachkurse stehen Gaststudierenden grundsätzlich nicht offen. Eine Immatrikulation in Lehrveranstaltungen von zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ausgeschlossen.
Gaststudierende dürfen keine Prüfungsleistungen erbringen.

Von Gaststudierenden wird eine Gebühr erhoben.

Informationen und den Antrag auf Zulassung als Gaststudierender finden Sie im Formularcenter

Besonders begabten Schülerinnen und Schülern wird es im Rahmen des Frühstudiums ermöglicht noch vor Erwerb einer Hochschulzulassung Vorlesungen zu besuchen. Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Frühstudium gem. Art. 77 Abs. 7 BayHIG entscheiden die Schule und die Hochschule gemeinsam.
Die Schulleitung beurlaubt die Schülerin oder den Schüler vom Unterricht. Der Besuch von Lehrveranstaltungen im gewählten Studiengang an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt findet ersatzweise für den Unterricht in der Schule statt und gilt als eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule. 
Weitere Informationen zum Frühstudium finden Sie hier, sowie den Antrag auf Zulassung zum Frühstudium im Formularcenter.